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Berufliche Rehabilitierung und Rente

von Angela01.08.2008 | 15:05
1239 Ansichten
3 Antworten

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Wie wirkt sich eine berufliche Rehabilitierung ("verfolgte Schüler") auf die Rentenhöhe aus (Entgeltpunkte, Anrechnungszeiten Studium o.ä)? Danke im voraus für Info.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Berufliche-Rehabilitierungs-Gesetz regelt den Ausgleich für berufliche Benachteilungen in der DDR. Dabei müssen die Benachteilungen (zumindest teilweise) politisch bedingt sein. Von der Rehabilitierungsbehörde wird auf Antrag des Versicherten eine Bescheinigung ausgestellt, aus der sich die Beschäftigung/Ausbildung ergibt, die ohne die berufliche Benachteiligung ausgeübt worden wäre. Liegt diese der DRV vor werden diese Zeiten dem Rentenkonto zu geführt. Dabei erhalten AZ Werte wie AZ, Beschäftigungszeiten Werte, wie Beschäftigungszeiten, sie werden also lediglich ersetzt!

2 Antworten

Nix verstehnam 01.08.2008 | 15:59
Verfolgte Schüler, was soll das denn sein? Bitte nähere Erläuterung.
Rosannaam 01.08.2008 | 16:09
@Angela meint vermutlich das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (politische Inhaftierung in der ehemaligen DDR, Inhaftierter war Schüler) ?
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