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Experten-Antwort

Bescheinigung einer Berufsbildenden Schule

von Elisabeth02.02.2019 | 14:34
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6 Antworten

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Bei der Kontenklärung der DR wurde die bescheinigte Zeit von 1. Jahr nicht berücksichtigt. Ist dieses Berufsgrundschuljar für die Rente nicht relevant? Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Zeiten einer schulischen Ausbildung sind nach Vollendung des 17. Lebensjahres zu berücksichtigen.

2. Die Teilnahme am Berufsgrundschuljahr in vollzeitschulischer Form ist Fachschulausbildung, sofern alle Voraussetzungen vorliegen.

3. Sie sollten dem zuständigen Rentenversicherungsträger die vorliegenden Unterlagen zusenden.

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5 Antworten

W*lfgangam 02.02.2019 | 15:05
Hallo Elisabeth, schulische Ausbildungen werden als sogenannte Anrechnungszeiten erst ab dem 17. berücksichtigt. Das BGJ ist eine rein schulische Ausbildung. Gruß w.
Elisabetham 02.02.2019 | 15:13
Danke. Die Bescheinigung bestätigt den Unterricht vom 30.08.1982 bis Jul 1983. Am 14.11.82 wurde ich 17 Jahre alt. Wird auch die Zeit nach dem 14.11. in diesem Fall nicht berechnet? Gruß Elisabeth
DRVam 02.02.2019 | 16:48
Schulzeiten ab dem vollendeten 17. Lebensjahr werden als Anrechnungszeiten ohne Bewertung berücksichtigt. Sollen diese Zeiten in Ihrem Versicherungsverlauf fehlen, senden Sie das entsprechende Zeugnis in Kopie an Ihren zuständigen Rententräger und oder wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung in Ihrer Nähe.
W*lfgangam 02.02.2019 | 18:20
Hallo Elisabeth, die Schulzeit ist ab 14.11.1982/17. Lbj. bis Juli 1983 anzurechnen - ggf. sogar überbrückend für weitere Lücken bis zu einer Folgeausbildung. Folgen Sie dem Rat von @DRV, die erforderlichen Unterlagen bei der DRV einzureichen. > Bei der Kontenklärung der DR wurde die bescheinigte Zeit von 1. Jahr nicht berücksichtigt. War das vor oder nach der Kontenklärung? VORHER: es werden alle Lücken aufgelistet ...logisch, dass dann bisher noch nachzuweisende Zeiten nicht im Rentenkonto sein können. Gruß w.
Elisabetham 02.02.2019 | 21:22
Danke, ich werde die Bescheinigung einreichen und hoffen, dass diese Zeit berücksichtigt wird. Gruß Elisabeth
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