Hallo Claudia,
eine"Gesundschreibung" durch Ihren Rentenversicherungsträger erfolgt nicht. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand tatsächlich verbessern, können Sie durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und der damit verbundenen Entrichtung von weiteren Beitragszeiten die Anspruchsvoraussetzung 36 in 60 für eine Rente "neu" erfüllen.
Die Beurteilung Ihres Leistungsvermögens in der Zukunft, kann leider nicht vorausgesagt werden. Wie von Herrn Benzin geschildert, kann schlimmstenfalls auf den ursprünglichen Eintritt der Erwerbsminderung zurückgegriffen werden, allerdings würde die Tatsache, dass Sie über einen längeren Zeitraum wieder gearbeitet haben, für einen späteren (neuen) Eintritt der Erwerbsminderung sprechen.