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Experten-Antwort

besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung

von Claudia10.06.2017 | 11:54
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ich bin seit 9 Monaten krankgeschrieben und beziehe noch Krankengeld. Die Krankenkasse hat mich recht früh aufgefordert, einen REHA-Antrag zu stellen. Die Rentenversicherung hat eine Erwerbsminderung ( weniger als 3 Stunden am Tag) festgestellt. Weil ich die besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung nicht erfülle, bekomme ich keine Erwerbsminderungsrente. Die Krankenkasse zahlt aktuell das Krankengeld weiter. Grundsätzlich werden ja Erwerbsminderungsrenten gezahlt, wenn "In den letzten fünf Jahren **vor Eintritt der Erwerbsminderung** müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung)." Was passiert, wenn sich mein Gesundheitszustand wieder bessern sollte? Muss ich mich durch die DRV erstmal wieder "gesund schreiben lassen"? Oder habe ich nun mein Recht auf Erwerbsminderungsrente ein Leben lang verwehrt? ( Bzw. kann diese durch eine dreijährige Tätigkeit wieder auferlebt werden?). Ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt. Vielen Dank für eure Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudia,

eine"Gesundschreibung" durch Ihren Rentenversicherungsträger erfolgt nicht. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand tatsächlich verbessern, können Sie durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und der damit verbundenen Entrichtung von weiteren Beitragszeiten die Anspruchsvoraussetzung 36 in 60 für eine Rente "neu" erfüllen.

Die Beurteilung Ihres Leistungsvermögens in der Zukunft, kann leider nicht vorausgesagt werden. Wie von Herrn Benzin geschildert, kann schlimmstenfalls auf den ursprünglichen Eintritt der Erwerbsminderung zurückgegriffen werden, allerdings würde die Tatsache, dass Sie über einen längeren Zeitraum wieder gearbeitet haben, für einen späteren (neuen) Eintritt der Erwerbsminderung sprechen.

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2 Antworten

KSCam 10.06.2017 | 12:23
Die DRV wird Sie nicht gesund schreiben. In so einem Fall beweisen und dokumentieren Sie Ihre Erwerbsfähigkeit ganz einfach dadurch, dass Sie tatsächlich eine Erwerbsarbeit ausüben. Und wenn Sie dann irgendwann später einmal (durch neue Erkrankungen oder Verschlechterung) erneut Rente beantragen, muss entsprechend argumentiert werden. (ich hielt mich vor x Jahren für em, dann ging es mir aber viel besser und ich konnte wieder arbeiten und heute geht es wieder nicht mehr). Wie die ärztlichen Dienste dann in einigen Jahre darüber entscheiden, dazu wird Ihnen heute niemand etwas konkretes sagen können. Das hängt vom individuellen Einzelfall ab.
Herr Benzinam 10.06.2017 | 16:30
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Im schlimmsten Falle könnte es so kommen: Auch bei einem künftigen Antrag würde wieder der gleiche Leistungsfall herangezogen werden und die 36 in 60 wären wieder nicht erfüllt. Insofern rate ich davon ab einen Antrag zu stellen, wenn die 36 in 60 nicht erfüllt sind und es so kommen könnte, dass man sein Leben lang nicht mehr von dem einmal festgestellten Leistungsfall "runter kommt".
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