Nehmen Sie bitte Ihre Rentenunterlagen zur Hand und vereinbaren Sie einen Termin zur kostenlosen Beratung bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Ihnen gerne behilflich Fragen zu den vorliegenden Bescheiden zu beantworten.
Grundsätzlich kann den Diskussionsbeiträgen von KSC und Amade` gefolgt werden, d.h. bei Vorliegen einer vollen Erwerbsminderung auf Dauer ist die Grundsicherungsbehörde, bei der befristeten Zuerkennung voller Erwerbsminderung ( analog "Rente auf Zeit" ) das Sozialamt, sowie bei teilweiser Erwerbsminderung die Arge zuständiger Ansprechpartner.
In Ihrem konkreten Fall ist es uns auf der Grundlage Ihrer Ausführungen jedoch leider nicht möglich den konkreten Ansprechpartner zu benennen.