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Bitte um hilfe!

von Stier326.07.2007 | 16:41
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Also zuerst information über mich.Bin im April 1951 geb.1992 hertzinfarkt weiter geackert 1997 zweiter Infarkt.Vom Versorgungsamt Ausweis bekommen mit 50 % dann Krank Arbeitslos dann maßnahme Wiedereinkliederung ins Berufsleben ,stelle Im Baumarkt bekommen (war vohrher Monteur anlagenbau)nach zwei jahren dort aufgehört und eine Gaststätte gepachtet das war 2001 und von nun an gings bergab gesuntheitlich mein ich, hab mich bei AOK freiwillig versichert ohne rentenversicherungs beiträge konnte 2003 die beiträge nicht mehr zahlen und habe am 15.12.2003 eine arbeit als Monteor aufgenommen.Im März 2004 gesundheitlicher absturtz nichts ging mehr Krankenhaus Krank ende 2004 ein paar Stens und defilator eingebaut und 2004 auf 2005 von kur krank entlassen dann das übliche Aok aussteuerung arbeitslos meldung mann o mann das mit HartzIV das war und ist heute noch ein stress.Habe zum 15.10.2006 mein Gaststätten gewerbe abgemeltet und am 02.08.2006 einen antrag auf BU und Eu-rente eingereicht.Wurde abgelehnt weil ich in den letzten fünf jahren keine 36 monate sondern nur 35 mon. am stück einbezahlt wurde.Nun jetzt kommts in der ablehnung steht zwar bin ich voll erwerbsunfähig aber die zeiten usw. usw. Habe mit der VDK wiederspruch eingelegt .Denn antragstellung und vollerwerbsunfähig ist idendisch zum 02.08.2006 wurde aber auch abelehnt mit der begrünung das wenn man im Jahr 2004-05 (kur aufenthalt) den zeitpunkt nehmen würde also 08.12.2004 liegen lediglich 35 mon. versicherungsrechtliche zeiten vor zumal im ganzen jahr 2004 versicherungsrechtliche zeiten nicht vorliegen.Ich soll also das bedenken und meinen widerspruch zurücknehmen andernsfals neu begründen .Also erlich da soll einer noch durchblicken ich könnte mir heute noch in den A...... beisen hätt ich den antrag einen oder zwei monate später gestellt , aber es ist wies ist kann mann warscheinlich nichts mehr machen. Aber die Arge nervt ungemein und ich muß am 30.07.2007 schon wieder zu einem gespräch eingeladen worden, zwecks bewerbung.Habe irgent wo gelesen das die LVA die amtsärtzliche undersuchung der Arge mitteilt? und was heist jetzt vollewerbsunfähig ?Wäre dankbar für jeden tip oder vorschlag und leute bitte verzeiht mir die fehler meine gramatick war schon immer beschissen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nehmen Sie bitte Ihre Rentenunterlagen zur Hand und vereinbaren Sie einen Termin zur kostenlosen Beratung bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Ihnen gerne behilflich Fragen zu den vorliegenden Bescheiden zu beantworten.

Grundsätzlich kann den Diskussionsbeiträgen von KSC und Amade` gefolgt werden, d.h. bei Vorliegen einer vollen Erwerbsminderung auf Dauer ist die Grundsicherungsbehörde, bei der befristeten Zuerkennung voller Erwerbsminderung ( analog "Rente auf Zeit" ) das Sozialamt, sowie bei teilweiser Erwerbsminderung die Arge zuständiger Ansprechpartner.

In Ihrem konkreten Fall ist es uns auf der Grundlage Ihrer Ausführungen jedoch leider nicht möglich den konkreten Ansprechpartner zu benennen.

8 Antworten

dirkam 26.07.2007 | 21:13
Also menschenverachtender kann man einen Hilferuf wohl nicht kommentieren. Mit Verlaub, Herr Rentenprüfer vom.. Sie sind ein A
KSCam 26.07.2007 | 21:46
dass bedingt durch die Selbständigkeit der Versicherungsschutz verlorengegangen ist, ist denkbar. Ob eine eventuelle Verschiebung des Leistungsfalles eine andere Beurteilung ergeben könnte, müsste man anhand der konkreten Daten prüfen. Das wage ich online nicht zu beurteilen. Das muss vor Ort geprüft werden! Wenn Sie jedoch medizinisch voll erwerbsgemindert sind, haben weitere Bemühungen der ARGE Ihnen einen Job zu vermitteln oder Bewerbungsversuche absolut keinen Sinn. Denn kein Betrieb stellt eine Erwerbsunfähigen ein. Zeigen Sie der ARGE den Rentenbescheid, in dem steht, dass Sie voll erwerbsgemindert sind. Wahrscheinlich wissen die davon noch nichts. Dann wandert Ihr Fall möglicherweise von Hartz4 zur "Grundsicherung für Erwerbsunfähige". Welche Behörde das bei Ihnen daheim macht, wissen die Mitarbeiter der ARGE - bei uns wäre das das Landratsamt / Grundsicherungsabteilung.
Der Rentenprüfer vom linken Niederrheinam 26.07.2007 | 20:39
rum pam pu, Stier3 nerv hier nicht rum, lo la li, mach Dich vom Acker, ri re ra
Stier3am 26.07.2007 | 22:01
KSC Danke das mach ich auch.Ich bin aber vom Amtstarzt undersucht worden nach dem ich den antrag stellte und hab den ablehnungsbescheid auch der Arge mitgeteilt ,aber wieder fehler gemacht habs mir nicht bestädigen lassen ,inzwischen weis ich aus erfahrung du mußt dir alles mit stempel und unterschrift bestädigen lassen.Mfg Andy
Stieram 27.07.2007 | 01:47
Also erstmal danke für eure mitteilungen,habe nicht erwehnt das ich den schwerbehinderten Ausweis am 25.04.2006 bekommen habe und zwar 80% merkzeichen G.Auserdem habe ich nur die info von der ablehnung meines rentenbescheid das ich vollerwerbsunfähig bin, was das auch immer heisen soll .War auf dem zozialamt wegen der Grundsicherung die Dame meinte das ich bei der Arge under SGB 2 laufe und als arbeitssuchend bis zu drei stunden geld bekomme erst wenn die die zahlung einstellen könnte ich die Grundsicherung bekommen Grrrr... wenn do net verrückt wirsch.Na ja schulden hab ich natürlich auch .Aber trotzdem vielen dank für die vielen tips echt klasse ,da merkt mann du bist nicht der einzige und andere habens noch schlimmer .
Amadéam 27.07.2007 | 00:06
Guter Mann, ab Marsch - sofort zum Sozialamt! Wenn Sie auf DAUER erwerbsgemindert sein sollten, kommt die Grundsicherung nach dem SGB XII, Viertes Kapitel, zum tragen. Sollten Sie zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sein, besteht ggf. Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, ebenfalls im SGB XII geregelt. SGB XII-Leistungen sind jedoch Bedürftigkeitsleitungen! Haben Sie als Alleinstehender Vermögen, dass rund 2.600 Euro überschreitet, dazu zählt auch des Deutschen liebstes Kind, das Auto, haben Sie schlechte Karten. Einkommen und Vermögen der Ehegatten fließen ebenfalls in eine Bedarfsberechnung mit ein, das darf nicht vergessen oder unterschlagen werden! Sozialleistungen werden GRUNDSÄTZLICH nur auf Antrag, nicht auf Zuwarten hin, gewährt! Bevor Sie beim Sozialamt vorsprechen, machen Sie sich mit dem Inhalt der §§ 15-17 SGB I vertraut. Drucken Sie sich diese aus und weisen die Sachbearbeitung darauf hin, wenn man Sie abwimmeln will. Übrigens Krankenversicherungsschutz ist in den SGB XII-Leistungen inklusive! Bemühen Sie sich ferner um Zuerkennung eines höheren Grades der Behinderung und um Zuerkennung des Merkzeichen "G" in Ihrem Schwerbehindertenausweis. Letzteres gibt eine Regelsatzerhöhung um immerhin schlanke 17 vom Hundert. http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/01/index.php?norm_ID=0101… http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/01/index.php?norm_ID=0101… http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/01/index.php?norm_ID=0101… Sollten Sie Schulden "wie ein Major" haben: http://www.meine-schulden.de/
Amadéam 27.07.2007 | 10:24
Wenn Sie es vom Rentenversicherungsträger schriftlich haben, dass Sie VOLL erwerbsgemindert sind, dann ist die ARGE/ Arbeitslosengeld II definitiv die falsche Adresse. Diese ist an die Entscheidung des Rententrägers hisichtlich des Vorliegens einer vollen Erwerbsminderung gebunden. Für welche Tätigkeit soll man denn einen VOLL Erwerbsgeminderten nun vermitteln? Lassen Sie sich nicht abwimmeln! Das Sozialamt ist zur umfassenden Beratung verpflichtet. Es muss auch ggf. zuständige andere Stellen benennen. Daher mein Rat, die §§ 15-17 SGB I genauestens zu lesen. Beharren Sie auf die Aufnahme eines Antrags auf Leistungen nach dem SGB XII und lassen Sie sich die Antragstellung schriftlich bestätigen! Übrigens, es gibt auch Vorgesetzte, wenn man von der Sachbearbeitung abgewimmelt wird.
Stier3am 30.07.2007 | 12:07
Ok danke ,habe morgen früh um 8uhr 15 bei der arge einen termien die möchten über bewerbungsangebote und meine berufliche situation sprechen .Ist übrigens wieder ein anderer berater als vor zwei monate. Habe ein termin zur Beratung für Donnerstag auf meinen Rathaus und dann schaun wir mal.Melde mich wieder wenn ich mehr weiß und Danke nochmals Andy
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