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Experten-Antwort

Deutsche Erwerbsunfaehigskeitsrente in Kanada?

von Hagen15.03.2017 | 08:21
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Hallo Meine Frau und ich leben und arbeiten seit 10 Jahren in Kanada. Meine Frau ist nun schwer erkrankt und wird voraussichtlich nie wieder arbeiten koennen. Wir sind beide immer noch deutsche Staatsbuerger und haben vor unserer Auswanderung jahrzehntelang in das deutsche SV-System eingezahlt. Wir werden nun im Kanadischen System einen Antrag auf "Long Term Disability" stellen. Meine Fragen: 1. Hat meine Frau auch einen Anspruch auf eine deutsche Erwerbsunfaehigkeitsrente o.ä.? 2. Falls ja, wie und wo beantragen wir das? 3. Wuerde eine etwaige Rentenzahlung auch nach Kanada ueberwiesen, oder haetten wir "Anwesenheitspflicht" in De? 4. Wuerde eine kanadische Rente mit eventuellen Zahlungen aus dem deutschen System gegengerechnet werden? Vielen Dank im voraus und Gruss aus Vancouver Hagen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hagen,

zunächst sollten Sie einen Rentenantrag beim kanadischen Rentenversicherungsträger stellen. Wenn Ihre Frau auch in Deutschland gearbeitet hat, wird der kanadische Rentenversicherungsträger automatisch auch das Rentenverfahren beim deutschen Träger einleiten. Gleichzeitig erfolgt ein Austausch der rentenrechtlichen Zeiten beider Träger. Wenn die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch vorliegen, wird diese Rente auch nach Kanada gezahlt. Eine Anwesenheitspflicht in Deutschland besteht nicht. Bezogen auf die deutsche Rente erfolgt keine Anrechnung einer möglichen kanadischen Rente.

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6 Antworten

=//=am 15.03.2017 | 10:12
Wenn Sie eine genaue und detaillierte Auskunft haben möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die DRV Nord in Hamburg. Diese DRV ist Verbindungsanstalt für Kanada. Deutsche Rentenversicherung Nord Friedrich-Ebert-Damm 245 - 22159 Hamburg Weitere Kontaktdaten s. Homepage der DRV Nord.
=//=am 15.03.2017 | 12:33
Ergänzung: Sofern Ihre Ehefrau vor der Auswanderung bei der früheren BfA, jetzt DRV Bund versichert war, ist diese für ihre Angelegenheit weiterhin zuständig. Sie können sich auch über folgende Seite informieren, ob die deutsche Rente auf die kanadische Rente angerechnet wird: http://www.retraitequebec.gouv.qc.ca/en/Pages/accueil.aspx
Hagenam 15.03.2017 | 18:54
Vielen Dank fuer die Antworten. Ich werde berichten wie es bei uns gelaufen ist. Gruss aus Vancouver Hagen
Nachfrageram 15.03.2017 | 21:19
Denke ihre Frau hat keinen Anspruch auf eine EM Rente in D....dafür müsste sie in den letzten 5 Jahren mind 3 Jahre soziaversicherungspflichtig in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Besserwisseram 16.03.2017 | 07:08
Gefährliches Halbwissen Herr Nachfrager. Die kanadischen Versicherungszeiten sind durch das SV-Abkommen den deutschen Zeiten hier gleichgestellt und daher auch ausreichend für die 36 aus 60-Regel.
Hagenam 27.09.2017 | 10:09
Ich wollte mal ein update geben: Meine Frau ist leider mittlerweile verstorben. Wir haben aber nach Antragstellung sowohl eine kanadische Erwerbsunfaehigkeitsrente erhalten, sowie nach monatelangem Formularkampf auch eine deutsche Erwerbsunfaehigkeitsrente. Im Fall der deutschen Rente war es so, dass es aufgrund der sehr langen Bearbeitungszeit erst im September(!) zu einer Nachzahlung kam. Meine Frau war zu diesem Zeitpunkt bereits tot. Zum Vergleich: Die Beantragung der kanadischen Rente umfasste nur 6 Seiten und die Bearbeitungszeit bis zur ersten Zahlung nur ca. 3 Wochen. Fuer Deutschland mussten wir ca. 30 Seiten ausfuellen, zusaetzlich Informationen bereitstellen und haben ca. 6 Monate auf das Geld gewartet. Ich bin im Augenblick dabei Hinterbliebenenrente in Deutschland zu beantragen. Das gaebe sicher Stoff fuer ein ganzes Buch, aber hier nur mal soviel: -Mir wurde gesagt, dass es bis zu 15 Monate (FUENFZEHN MONATE!!!) dauern kann, bis so ein Antrag durch ist. -Kanada hat bereits eine Rentenzahlung abgelehnt, will aber mit der deutschen Seite Kontakt aufnehmen um zu pruefen. -Die DRV Bund hat mir auf Anfrage mitgeteilt, dass das Arbeitseinkommen meiner Frau sich nicht auf die deutsche Rente auswirkt. Bin gespannt, ob das deutsch-kanadische Sozialversicherungsabkommen das regelt. Kann man dieses Abkommen eigentlich irgendwo im Internet finden? Vielen Dank und Gruss aus Vancouver Hagen
Deutsche Rentenversicherung
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