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Experten-Antwort

deutsch/spanische Rente

von Elfi20.08.2017 | 17:21
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Hallo zusammen, ich bin Jahrgang 1955 und arbeite seit 2002 in Spanien, ca. 8 Monate/Jahr, und habe dort auch immer wieder zwischendurch Arbeitslosengeld bezogen. Jetzt habe ich von der Seguridad Social eine sog. Vida Laboral angefordert und auch bekommen. Mit Stand Ende Juni 2017 werden mir darauf 4.330 in Spanien gemeldete Tage (11 Jahre/10 Monate/9 Tage) bestätigt. Die Frage ist, reichen diese Tage zusammen mit den in Deutschland gespeicherten 407 Monaten aus um mit 65 die Altersrente für besonders langjährige Versicherte beantragen zu können? In Deutschland sind die ausländischen Zeiten bis einschliesslich 2009 bereits gespeichert und auch in meiner letzten Rentenauskunft von 2010 enthalten. Lt. dieser Rentenauskunft kann ich ab 01.02.2018 Altersrente für langjährige Versicherte mit einer Minderung von 9,9% beantragen. Jetzt habe ich dadurch auch gleich die zweite Frage: Wenn ich diese Altersrente für langjährige Versicherte zum 01.02.2018 beantrage (das mache ich ja im Normalfall in meinem Wohnland = Spanien) gilt dann dieser Antrag auch für die spanische Rente? Das möchte ich nämlich nicht, da bei der spanischen Rente die Abschläge wesentlich höher sind! Ich würde in Spanien weiter bis zum Erreichen der Regelaltersrente (10/2020) arbeiten. Daraus ergibt sich für mich die nächste Frage: Wird mein spanischer Verdienst bzw. ein evtl. Arbeitslosengeld bei der dt. Altersrente für langjährige Versicherte als Hinzuverdienst gerechnet? Ich bedanke mich schon im Voraus für die Hilfe! Liebe Grüsse aus Spanien!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elfi,

wie von "Mondkind" bereits geschrieben, sollten Sie bei der Antragstellung in Spanien darauf hinweisen, dass Sie die spanische Rente erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragen möchten.

Für die Wartezeit von 45 Jahren können auch die spanischen Versicherungszeiten anerkannt werden. Ob Sie diese Wartezeit erfüllen, klären Sie bitte direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

Bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente aus Deutschland müssen Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W*lfgangam 20.08.2017 | 20:37
Hallo Elfi, > Die Frage ist, reichen diese Tage zusammen mit den in Deutschland gespeicherten 407 Monaten aus um mit 65 die Altersrente für besonders langjährige Versicherte beantragen zu können? > In Deutschland sind die ausländischen Zeiten bis einschliesslich 2009 bereits gespeichert und auch in meiner letzten Rentenauskunft von 2010 enthalten. Vmtl. ja. Sie sollten trotzdem eine neue Rentenauskunft – unter Berücksichtigung aller bisher in E zurückgelegten Zeiten - von der DRV anfordern und den aktuellen spanischen Versicherungsverlauf mit beilegen. > Wenn ich diese Altersrente für langjährige Versicherte zum 01.02.2018 beantrage (das mache ich ja im Normalfall in meinem Wohnland = Spanien) gilt dann dieser Antrag auch für die spanische Rente? Natürlich nicht. Rente aus D, Rente aus E ...jedes Land hat seine eigenen Rentengesetze /Abschläge /Zugangsalter. > nächste Frage: Wird mein spanischer Verdienst bzw. ein evtl. Arbeitslosengeld bei der dt. Altersrente für langjährige Versicherte als Hinzuverdienst gerechnet? Da in D eine vorgezogene Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze beantragt wird, sind bis dahin Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten. Ein jährlicher Hinzuverdienst von 6300 EUR (brutto) ist anrechnungsfrei ...Ihr Verdienst wie auch ALG in E ist Hinzuverdienst und wird bei Überschreiten der 6300-EUR-Grenze zur Kürzung der Altersrente für langjährig Versicherte führen. Im Detail sprechen Sie mit Ihrer DRV darüber. Gruß w.
Schadeam 20.08.2017 | 22:37
Und ob die Spanier Ihnen Arbeitslosengeld zahlen, wenn Sie in einem EU Land bereits Altersrentner sind, erfragen Sie beim spanischen Arbeitsmat und nicht in D bei der DRV. Ein Altersrentner sucht in aller Regel keine Arbeit mehr - hat der dann noch Anspruch auf ALG? Aber wie gesagt ein Thema fürs Arbeitsamt in Spanien. Und die 45 Jahre berechnet die DRV, Sie brauchen ja nur den Auszug aus Spanien dort einreichen, ist doch sooo einfach.
Mondkindam 21.08.2017 | 08:50
Hallo Elfi, grundsätzlich gilt der in einem EU-Mitgliedstaat gestellte Rentenantrag für alle Mitgliedstaaten. Sie haben aber die Möglichkeit die Leistung der Altersrente in Spanien aufzuschieben. Also bei der Antragstellung in Spanien den Antrag ausdrücklich nur für Deutschland stellen.
Elfiam 21.08.2017 | 13:51
Hallo Elfi, grundsätzlich gilt der in einem EU-Mitgliedstaat gestellte Rentenantrag für alle Mitgliedstaaten. Sie haben aber die Möglichkeit die Leistung der Altersrente in Spanien aufzuschieben. Also bei der Antragstellung in Spanien den Antrag ausdrücklich nur für Deutschland stellen. Wäre es dann nicht einfacher, wenn ich den Rentenantrag für die deutsche Rente gleich in Deutschland stelle? Liebe Grüsse Elfi
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