Hallo Elfi,
wie von "Mondkind" bereits geschrieben, sollten Sie bei der Antragstellung in Spanien darauf hinweisen, dass Sie die spanische Rente erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragen möchten.
Für die Wartezeit von 45 Jahren können auch die spanischen Versicherungszeiten anerkannt werden. Ob Sie diese Wartezeit erfüllen, klären Sie bitte direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente aus Deutschland müssen Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden.