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Experten-Antwort

elektronische Akte

von Werner107.11.2016 | 16:10
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33 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die elektronische Akte ist seit geraumer Zeit soweit meine Kenntnisse richtig sind, auch bei der DRV Schwaben eingeführt. Weshalb ist es nicht, wie bei anderen Sozialversicherungsträger üblich, diese dem Versicherten zugestellt werden. Bei der Akte handelt es sich um persönliches die per Versicherungsnummer festgelegt ist. Diese Akte ist nicht nur Eigentum der "Behörde" sondern auch des Versicherten, deshalb müsste diese dem Versicherten auch dauerhaft zugänglich gemacht werden z.b. als DVD.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Werner1,

aus einigen der bisher gegebenen Antworten geht bereits eindeutig und zutreffend hervor, dass Ihrem Wunsch nicht entsprochen werden kann. Weitere Ausführungen sind daher überflüssig. Vielen Dank an die User, die den Sachverhalt nachvollziehbar erläutert haben.

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32 Antworten

Maike Schumannam 07.11.2016 | 16:15
Ihre Frage hat nichts mit der Thematik - elektronische Akte vs. Papierakte - zu tun. Sie können jederzeit 'Akteneinsicht' beantragen. Geben Sie dies als Stichwort in der Forensuche ein, da erfahren Sie dann die weiteren Details.
Schadeam 07.11.2016 | 16:43
Sind Sie Reichsbürger und wollen die Behörden lahmlegen. Ich stelle mir gerade vor, jeder der schon mal irgendwann mit der DRV zu tun hatte,
Werner1am 07.11.2016 | 16:23
Ich will aber meine Akte von Seite 1 bis heute auf DVD oder per KW Zugang zu meiner Akte auf dem Rechner. Das ich meine Akte gemäß §25 SGB I einsehen kann, ist mir schon bewusst, aber auch hier wurde mir mitgeteilt, dass ich nicht alles einsehen darf, also nicht die ca. 200 Seiten.
Werner1am 07.11.2016 | 16:31
Soweit die Akteneinsicht in eine elektronische Akte zu gestatten ist, kann die Behörde Akteneinsicht gewähren, indem sie Unterlagen ganz oder teilweise ausdruckt, elektronische Dokumente auf einem Bildschirm wiedergibt, elektronische Dokumente zur Verfügung stellt oder den elektronischen Zugriff auf den Inhalt der Akte gestattet. Es geht nur vermutlich nicht in Augsburg bei DRV Schwaben
Werner1am 07.11.2016 | 16:52
Nein ich bin Bürger der Bundesrepublik Deutschlang, Lahmlegen braucht ich die DRV Schwaben auch nicht, erwiesener Maßen sind die es schon. Richtig jeder der mit der DRV zu tun hat, darf seine Akte einsehen. Die dt. Bürger machen sehr wenig davon gebrauch, die z.b. Türken (ohne Vorurteile) sehr oft.
Knut Rassmussenam 07.11.2016 | 16:51
Ein pauschales Zurverfügungstellen kann es nie geben, da es Aktengteile geben kann, die eben nicht von Ihnen eingesehen werden dürfen oder nur im Beisein eines Heilkundigen. Zudem kenne ich keinen Sozialleistungsträger, der so etwas anbietet. Mit Signaturkarte und ePostfach bekommt man als Kunde doch alles, was interessant ist. Wozu die gesamte Akte?
Werner1am 07.11.2016 | 17:38
Vermutlich steht bei Ihnen das selbe, gleiche oder noch gesteigertes drinnen. Unqualifizierte Äusserung zum Thema - aber es gibt offensichtlich immer wieder Mitmenschen die was "besseres" zu scheinen, meinen :-88
Werner1am 07.11.2016 | 17:02
Immer diese Ausreden, weshalb sollte ich der betroffene nicht alle Aktenteile einsehen dürfen, ist doch die Akte incl. allem was dort steht, ein Teil von mir! Na dann mal den Kopf nach Links und dann nach rechts gedreht und schon findet man welche! Mit hat DRV Schwaben noch keine Signaturkarte oder ePostfach eingerichtet. Ich weis alles braucht seine Zeit und nur per Antrag in doppelter Ausführung wird ggf. alles erledigt.
Lisam 07.11.2016 | 17:59
Die meisten Unterlagen der Akte sollten Sie doch selber eingesandt haben, somit sollten Ihnen diese bekannt sein... Es ist einfach nicht vorgesehen, dass jeder Versicherte direkten Zugriff auf seine Akte hat. Wenn es um med. Unterlagen geht, können diese angefordert werden. Was glauben Sie noch was in der Akte so interessantes drin steht, dass Sie es dringend sehen müssen. Kontenspiegel noch nen Kontenspiegel und noch einer vllt... So ein unfug mit der Akte auf DVD hab ich wirklich noch nicht gehört, echt lustig. Was glauben Sie was das für nen Verwaltungsaufwand wäre. Einige stellen sich das zu einfach vor. Vom Datenschutz mal ganz abgesehen. Und wenn Sie bei anderen Stellen in der Sprechzeit hocken und dann die Akte sehen können ist das ein himmelweiter Unterschied. Bei der DRV gibt es keine Sprechstunden bei der Sachbearbeitung. Es bleibt Ihnen also nur die bereits bekannte Akteneinsicht zu beantragen.
Upsalaam 07.11.2016 | 18:13
Hallo Werner1, vielen Dank für Ihre Frage, die mich - wie Sie sicher gleich bemerken - sehr amüsiert hat. Gerne gebe ich Ihnen, teils ernstgemeint, teils zynisch, sarkastisch, albern und teilweise auch absolut seriös, eine Antwort darauf. Möge Sie Ihnen passen oder auch nicht: Akteneinsicht für sich dürfte kein Problem sein - aber nur in Papierform. Die Ausgabe Ihrer elektronischen Akte auf digitalen Datenträgern ist nicht vorgesehen. Auch nicht für Bürger(innen) mit Migrationshintergrund im Übrigen ;-) Wenn sie das unbedingt digital haben möchten steht es Ihnen frei die Ausdrucke Ihrer digitalen Akte nach Erhalt einzuscannen. Diesen Medienbruch müssten Sie leider in Kauf nehmen. Würde ich aber bleiben lassen. Womöglich haben Sie einen Trojaner auf Ihrem Rechner und teilen damit Ihre Rentenakte samt medizinischen Teil noch mit dem halben Netz :D Eine "Digitale Rentenakte"- Rubrik hat dem Darknet gerade noch gefehlt. Ein Direktzugriff auf Ihre Akte über das Internet ist aus wohlüberlegten Gründen auch nicht möglich. Stichwort Datenschutz. Kaum einer möchte wohl das seine Akte mit ein bisschen Hacking im Internet zur Verfügung steht. Vermutlich nicht mal sie. Aber wer weiß... Schätzungsweise wären Sie gleich als erstes empört würde jemand sich in Ihre heilige elektronische Akte, die ein Teil von Ihnen ist, hacken. Ist in diesem Falle also Sicherheit nicht besser als die Freiheit eine Rentenakte auf CD zu besitzen? Nachher sind neben Steuer-Cd's bald noch Renten-CD's im Umlauf :D Nein, geht bei den anderen Rentenversicherungsträgern auch nicht. Und wenn Sie das kleine Wörtchen "oder" bemerkt haben, lässt sich implizieren das es der Behörde frei steht ob Sie das in Papier- oder in elektronischer Form macht. Die Rentenversicherungsträger bieten da nur die Papierform - und einige anderen Dinge (Versicherungsverlauf, Rentenauskunft...) auch elektronisch, sofern Sie technisch dafür ausgestattet sind. (DE-Mail, elektronischer Personalausweis, Kartenleser). Aber nicht die ganze elektronische Akte. Warum? - werden Sie sich fragen. Antwort: Datenschutz! Und vermutlich auch weil unser Staat aus gut gemeinten Gründen manche Leute vor sich selbst schützen möchte. ;-) Is besser so ;-) Also mal bitte Ball flach halten und sich mich Papier begnügen wenn's nicht anders geht. Oder am besten ganz drauf verzichten - die am Leben gelassenen Bäume werden es Ihnen sicher danken. Signaturkarte und E-Postfach richtet die DRV Schaben übrigens nicht für Sie ein. Auch kein anderer Rentenversicherungsträger. Das müssen Sie selbst veranlassen. Gemeint ist nämlich ein DE-Mail Konto (gibt's z.B. bei GMX) und der elektronische Personalausweis mit passendem Lesegerät. Weiterhin kann es passieren das Sie die Einsicht in den medizinischen Teil Ihrer Akte nur über Ihren behandelnden Arzt bekommen. Auch das kann durchaus seine Berechtigung haben. Nachher beginnen Sie noch zu hyperventilieren weil Sie die festgestellten Diagnosen in der Akte falsch oder gar nicht verstehen. Latein ist schon eine Sache für sich... das Latein der Ärzte erst Recht! Wir fassen zusammen: Vieles ist möglich, nicht immer wie man es gerne hätte und nicht alles ist auch sinnvoll. In diesem Sinne - Gute Besserung! ;-) Ich hoffe Sie haben sich über meinen Beitrag genauso amüsiert wie ich mich über den Ihren. :-)
Werner1am 07.11.2016 | 19:41
Hallo Upsala, soll ich mich mit Frau ... (BfDi) in Bonn (0228997...) telefonisch austauschen, ob es möglich ist, dem Versicherten eine CD / DVD seiner Akte unter den Gesichtspunkten des Datenschutz, zu übergeben. Natürlich könnte man jetzt kurz nach den Wahlen 2017 eine Petition zwecks Änderung des § 25 SGB einreichen. (nach den Wahlen hat man dann wieder mehr Zeit). Wissen Sie, dass das Brennen einer Akte auf DVD / CD nur wenige Minuten in Anspruch nimmt. Die Akte kann mit einem Kennwort , dass dann separat per Post übermittelt wird, versehen werden. Die eAkte gibt es doch bereits, vermutlich kann fast jeder Bedienstete der DRV auf dem Bildschirm z.b. mit meiner unverwechselbaren Rentenversicherungsnummer, diese einsehen. Die Rentenversicherungsnummer, sowie die Personalausweisnummer, die Steuernummer sind unverwechselbare Merkmale meiner Einer und Jeder Bürger egal woher er stammt, sollte seine Akten lesen dürfen. Würde der Bürger besser informiert, hätten vielleicht viele Ämter mit Ihren Mitarbeitern weniger Probleme und könnten effektiver arbeiten. Wenn ich jetzt z.b. meine Akte von Blatt 1 bis heute lesen würde, müsste in der Zeit jemand anwesend sein oder ich eingesperrt werden. Ich kann mir schon mal einen Tag Urlaub nehmen und zum Lesen in die Großstatt nach Augsburg kommen, ob die DRV Schwaben da so angetan ist, bezweifle ich allerdings. Insofern sind 5-10 Minuten Einsatz um vom PC / Server die Akte auf DVD/ CD zu brennen viel einfacher. Man könnte es auch anders ausdrücken: Der Bürger hat ohne Einschränkung am besten im gesetzlichen Rahmen seine Abgaben zu begleichen und gefälligst den Mund zu halten und wenn er doch etwas will, den Antrag in doppelter Ausfertigung zu senden. Ob dem Antrag dann statt gegeben wird, steht auf einem ganz anderen Blatt oder auf Seite 2 des PC.
Werner1am 07.11.2016 | 19:47
Zitat von Lis anzeigenausblenden
In der Regel hat der Rentenversicherungsträger schon alle Unterlagen vorliegen, die bekommt er von xx-Behörden, Versicherungen usw. zugeschickt. Man kennt doch die Datensammelwut der Ämter. Insofern gibt eine Akte vieles her, was man selber nicht kennt. Vielleicht ist es auch nicht bekannt im Universum, dass man als Bürger jeder Behörde, Institut explizit schriftlich untersagen muss, dass eine Daten Weiteröleitung an andere nicht gestattet ist. Dennoch tauchen immer mal wieder gesperrte Unterlagen in Akten auf. Das nennt man dann verschleppten Datenschutz!
W*lfgangam 07.11.2016 | 19:59
Zitat von Upsala anzeigenausblenden
Upsala schrieb

Akteneinsicht für sich dürfte kein Problem sein - aber nur in Papierform. Die Ausgabe Ihrer elektronischen Akte auf digitalen Datenträgern ist nicht vorgesehen[/quote]Hallo Upsala,

Ihre elektronische Akte in Reinkultur würden Sie nicht verstehen/lesen können *) :-) Die aufbereitete Akte in Papierform steht Ihnen jederzeit zur Verfügung (mit begründeten Ausnahmen etwaiger med. Daten).

Und wenn Sie sagen "ich habe keine Sig-Chipkarte und kein Lesegerät" ist das kein Problem der DRV - Sie wollen den Zugang zu digitalen Medien, das Angebot ist da:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/02_online_dienste/01_online_dienste_index/online_dienste_index.html

Letztendlich wollen Sie sogar noch 'nen Rechner, Drucker und 'ne Schulung von der DRV dafür - hmm, vielleicht im Rahmen einer LTA-Maßnahme mit Eigennutzen denkbar ;-)

Gruß

w.

*) es sei denn, der 'frühere' Kontenspiegel ist durch aktuellere Programmversion inzwischen als Klartext lesbar? ...man sollte Ihnen die Daten binär auf einem 5,25''-Datenträger zur Verfügung stellen *gg

[/quote]

Lieber W*lfgang - mir brauchen Sie das kaum sagen, sie meinten wohl den Ersteller des Beitrages Werner1!? Habe ihm ja schon das gleiche erklärt wie Sie oder hab ich was verpasst?

Dürfen Sie gerne machen, Werner1. Sicherlich freut sich auch diese Dame darüber und wird dies mindestens ebenso amüsant finden, wie meine Wenigkeit. Sie hat auch bestimmt nichts Besseres zu tun.

Sie wird Ihnen wahrscheinlich dann in letzter Instanz erklären, dass der Rentenversicherungsträger das darf, wenn er kann, es aber nicht in elektronischer Form muss. Und sicherlich wird auch das Wort Datenschutz fallen.

Sicherlich wäre es einfacher, eine elektronische Akte auf CD zu brennen, wenn es denn möglich ist. Im Regelfall haben Behörden-PC's aber keine Brenner und das aus gutem Grund. So mancher Steuersünder hätte sich gewünscht, dass es bei den Banken auch so wäre.

Macht es jetzt Sinn für Sie? Kein Brenner vorhanden - keine DVD / CD möglich. Und wenn Ihre Frau Egginger nicht gerade einen Brenner kauft, diesen in einen Rechner der DRV Schwaben einbaut und von höchster Stelle ausnahmsweise genehmigt wird, dass Werner1 eine Extrawurst bekommt, wird es leider immer noch nichts mit Ihrer Akten-Disk.

Sie können daher wettern, so viel sie wollen - wenn es nicht vorgesehen ist (und es ist nicht vorgesehen), dann geht es nicht. Papier ist vorgesehen und geht daher auch. Sie können Sie so ohnehin besser Ihren potentiellen Enkeln zeigen und Geschichten daraus vorlesen.

Wollen Sie mit Ihrer Familie am Großbildfernseher einen Rentenaktenabend in Full-HD veranstalten?

Tut mir leid... das sieht der Gesetzgeber bisher nicht vor.

Das E-Governmentgesetz sieht insbesondere vor, dass die Akte elektronisch geführt wird. Vorrangig um Kosten zu sparen. Nicht aber, dass diese den Versicherten elektronisch zur Verfügung gestellt wird.

Und die vergleichsweise wenigen Ausnahmefälle, die meinen eine Einsicht in Ihre Rentenakte bringt sie im Leben weiter, für die nimmt man das Ausdrucken dann notfalls in Kauf. Und das ist auch OK, denn man hat - wenn auch eingeschränkt - ein Recht auf Akteneinsicht. Wie das von statten geht ist der Behörde überlassen und durch den Datenschutz nunmal eingeschränkt.

Papier ist besser als nichts. Und selbst wenn CD möglich wäre, würden Sie die auch nur per Post bekommen. Also ist es auch nicht schneller.

Sie können ja für weniger Datenschutz eintreten, wenn Sie Ihre Daten für zu gut geschützt halten.

Viel Erfolg.

Ich verspreche Ihnen, egal wen Sie anrufen - eine DVD mit Ihrer digitalen Akte werden Sie nicht bekommen. Vielleicht ja dann im nächsten Jahrzehnt oder Jahrhundert.

Ihre Zeit können Sie jedoch sicher sinnvoller verschwenden. :-)

Ob Ihr Verstand noch richtig geht, merken Sie, wenn jetzt ein Licht aufgeht.

Mit freundlichen Grüßen

Upsala

Hallo Upsala, Ihre elektronische Akte in Reinkultur würden Sie nicht verstehen/lesen können *) :-) Die aufbereitete Akte in Papierform steht Ihnen jederzeit zur Verfügung (mit begründeten Ausnahmen etwaiger med. Daten). Und wenn Sie sagen "ich habe keine Sig-Chipkarte und kein Lesegerät" ist das kein Problem der DRV - Sie wollen den Zugang zu digitalen Medien, das Angebot ist da: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Letztendlich wollen Sie sogar noch 'nen Rechner, Drucker und 'ne Schulung von der DRV dafür - hmm, vielleicht im Rahmen einer LTA-Maßnahme mit Eigennutzen denkbar ;-) Gruß w. *) es sei denn, der 'frühere' Kontenspiegel ist durch aktuellere Programmversion inzwischen als Klartext lesbar? ...man sollte Ihnen die Daten binär auf einem 5,25''-Datenträger zur Verfügung stellen *gg
Upsalaam 07.11.2016 | 20:56
Akteneinsicht für sich dürfte kein Problem sein - aber nur in Papierform. Die Ausgabe Ihrer elektronischen Akte auf digitalen Datenträgern ist nicht vorgesehen
Hallo Upsala, Ihre elektronische Akte in Reinkultur würden Sie nicht verstehen/lesen können *) :-) Die aufbereitete Akte in Papierform steht Ihnen jederzeit zur Verfügung (mit begründeten Ausnahmen etwaiger med. Daten). Und wenn Sie sagen "ich habe keine Sig-Chipkarte und kein Lesegerät" ist das kein Problem der DRV - Sie wollen den Zugang zu digitalen Medien, das Angebot ist da: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Letztendlich wollen Sie sogar noch 'nen Rechner, Drucker und 'ne Schulung von der DRV dafür - hmm, vielleicht im Rahmen einer LTA-Maßnahme mit Eigennutzen denkbar ;-) Gruß w. *) es sei denn, der 'frühere' Kontenspiegel ist durch aktuellere Programmversion inzwischen als Klartext lesbar? ...man sollte Ihnen die Daten binär auf einem 5,25''-Datenträger zur Verfügung stellen *gg
Lieber W*lfgang - mir brauchen Sie das kaum sagen, sie meinten wohl den Ersteller des Beitrages Werner1!? Habe ihm ja schon das gleiche erklärt wie Sie oder hab ich was verpasst? Dürfen Sie gerne machen, Werner1. Sicherlich freut sich auch diese Dame darüber und wird dies mindestens ebenso amüsant finden, wie meine Wenigkeit. Sie hat auch bestimmt nichts Besseres zu tun. Sie wird Ihnen wahrscheinlich dann in letzter Instanz erklären, dass der Rentenversicherungsträger das darf, wenn er kann, es aber nicht in elektronischer Form muss. Und sicherlich wird auch das Wort Datenschutz fallen. Sicherlich wäre es einfacher, eine elektronische Akte auf CD zu brennen, wenn es denn möglich ist. Im Regelfall haben Behörden-PC's aber keine Brenner und das aus gutem Grund. So mancher Steuersünder hätte sich gewünscht, dass es bei den Banken auch so wäre. Macht es jetzt Sinn für Sie? Kein Brenner vorhanden - keine DVD / CD möglich. Und wenn Ihre Frau Egginger nicht gerade einen Brenner kauft, diesen in einen Rechner der DRV Schwaben einbaut und von höchster Stelle ausnahmsweise genehmigt wird, dass Werner1 eine Extrawurst bekommt, wird es leider immer noch nichts mit Ihrer Akten-Disk. Sie können daher wettern, so viel sie wollen - wenn es nicht vorgesehen ist (und es ist nicht vorgesehen), dann geht es nicht. Papier ist vorgesehen und geht daher auch. Sie können Sie so ohnehin besser Ihren potentiellen Enkeln zeigen und Geschichten daraus vorlesen. Wollen Sie mit Ihrer Familie am Großbildfernseher einen Rentenaktenabend in Full-HD veranstalten? Tut mir leid... das sieht der Gesetzgeber bisher nicht vor. Das E-Governmentgesetz sieht insbesondere vor, dass die Akte elektronisch geführt wird. Vorrangig um Kosten zu sparen. Nicht aber, dass diese den Versicherten elektronisch zur Verfügung gestellt wird. Und die vergleichsweise wenigen Ausnahmefälle, die meinen eine Einsicht in Ihre Rentenakte bringt sie im Leben weiter, für die nimmt man das Ausdrucken dann notfalls in Kauf. Und das ist auch OK, denn man hat - wenn auch eingeschränkt - ein Recht auf Akteneinsicht. Wie das von statten geht ist der Behörde überlassen und durch den Datenschutz nunmal eingeschränkt. Papier ist besser als nichts. Und selbst wenn CD möglich wäre, würden Sie die auch nur per Post bekommen. Also ist es auch nicht schneller. Sie können ja für weniger Datenschutz eintreten, wenn Sie Ihre Daten für zu gut geschützt halten. Viel Erfolg. Ich verspreche Ihnen, egal wen Sie anrufen - eine DVD mit Ihrer digitalen Akte werden Sie nicht bekommen. Vielleicht ja dann im nächsten Jahrzehnt oder Jahrhundert. Ihre Zeit können Sie jedoch sicher sinnvoller verschwenden. :-) Ob Ihr Verstand noch richtig geht, merken Sie, wenn jetzt ein Licht aufgeht. Mit freundlichen Grüßen Upsala
W*lfgangam 07.11.2016 | 21:39
Zitat von Upsala anzeigenausblenden
Upsala schrieb

Akteneinsicht für sich dürfte kein Problem sein - aber nur in Papierform. Die Ausgabe Ihrer elektronischen Akte auf digitalen Datenträgern ist nicht vorgesehen[/quote]Hallo Upsala,

Ihre elektronische Akte in Reinkultur würden Sie nicht verstehen/lesen können *) :-) Die aufbereitete Akte in Papierform steht Ihnen jederzeit zur Verfügung (mit begründeten Ausnahmen etwaiger med. Daten).

Und wenn Sie sagen "ich habe keine Sig-Chipkarte und kein Lesegerät" ist das kein Problem der DRV - Sie wollen den Zugang zu digitalen Medien, das Angebot ist da:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/02_online_dienste/01_online_dienste_index/online_dienste_index.html

Letztendlich wollen Sie sogar noch 'nen Rechner, Drucker und 'ne Schulung von der DRV dafür - hmm, vielleicht im Rahmen einer LTA-Maßnahme mit Eigennutzen denkbar ;-)

Gruß

w.

*) es sei denn, der 'frühere' Kontenspiegel ist durch aktuellere Programmversion inzwischen als Klartext lesbar? ...man sollte Ihnen die Daten binär auf einem 5,25''-Datenträger zur Verfügung stellen *gg

[/quote]

Lieber W*lfgang - mir brauchen Sie das kaum sagen, sie meinten wohl den Ersteller des Beitrages Werner1!? Habe ihm ja schon das gleiche erklärt wie Sie oder hab ich was verpasst?

Dürfen Sie gerne machen, Werner1. Sicherlich freut sich auch diese Dame darüber und wird dies mindestens ebenso amüsant finden, wie meine Wenigkeit. Sie hat auch bestimmt nichts Besseres zu tun.

Sie wird Ihnen wahrscheinlich dann in letzter Instanz erklären, dass der Rentenversicherungsträger das darf, wenn er kann, es aber nicht in elektronischer Form muss. Und sicherlich wird auch das Wort Datenschutz fallen.

Sicherlich wäre es einfacher, eine elektronische Akte auf CD zu brennen, wenn es denn möglich ist. Im Regelfall haben Behörden-PC's aber keine Brenner und das aus gutem Grund. So mancher Steuersünder hätte sich gewünscht, dass es bei den Banken auch so wäre.

Macht es jetzt Sinn für Sie? Kein Brenner vorhanden - keine DVD / CD möglich. Und wenn Ihre Frau Egginger nicht gerade einen Brenner kauft, diesen in einen Rechner der DRV Schwaben einbaut und von höchster Stelle ausnahmsweise genehmigt wird, dass Werner1 eine Extrawurst bekommt, wird es leider immer noch nichts mit Ihrer Akten-Disk.

Sie können daher wettern, so viel sie wollen - wenn es nicht vorgesehen ist (und es ist nicht vorgesehen), dann geht es nicht. Papier ist vorgesehen und geht daher auch. Sie können Sie so ohnehin besser Ihren potentiellen Enkeln zeigen und Geschichten daraus vorlesen.

Wollen Sie mit Ihrer Familie am Großbildfernseher einen Rentenaktenabend in Full-HD veranstalten?

Tut mir leid... das sieht der Gesetzgeber bisher nicht vor.

Das E-Governmentgesetz sieht insbesondere vor, dass die Akte elektronisch geführt wird. Vorrangig um Kosten zu sparen. Nicht aber, dass diese den Versicherten elektronisch zur Verfügung gestellt wird.

Und die vergleichsweise wenigen Ausnahmefälle, die meinen eine Einsicht in Ihre Rentenakte bringt sie im Leben weiter, für die nimmt man das Ausdrucken dann notfalls in Kauf. Und das ist auch OK, denn man hat - wenn auch eingeschränkt - ein Recht auf Akteneinsicht. Wie das von statten geht ist der Behörde überlassen und durch den Datenschutz nunmal eingeschränkt.

Papier ist besser als nichts. Und selbst wenn CD möglich wäre, würden Sie die auch nur per Post bekommen. Also ist es auch nicht schneller.

Sie können ja für weniger Datenschutz eintreten, wenn Sie Ihre Daten für zu gut geschützt halten.

Viel Erfolg.

Ich verspreche Ihnen, egal wen Sie anrufen - eine DVD mit Ihrer digitalen Akte werden Sie nicht bekommen. Vielleicht ja dann im nächsten Jahrzehnt oder Jahrhundert.

Ihre Zeit können Sie jedoch sicher sinnvoller verschwenden. :-)

Ob Ihr Verstand noch richtig geht, merken Sie, wenn jetzt ein Licht aufgeht.

Mit freundlichen Grüßen

Upsala

Sorry Upsala, ist wie mit Herzchens Beiträge ...irgendwann geht der Ursprung der Frage verloren :-) Gruß w.
Useram 08.11.2016 | 06:33
Haha, der ist gut :D Die Bürger stellen auch Fragen, die in Merkblättern und Broschüren genauso beantwortet werden, wie es der Sachbearbeiter dann am Telefon tut. Stichwort "ich hab den Bescheid noch nicht gelesen, aber ich hätte da mal eine Frage" :D
amüsierter Mitleseram 08.11.2016 | 07:12
Guten Morgen! Ich habe mir mal erlaubt, einige Aussagen in einem „Zitat“ zusammenzufassen. Es ist nicht richtig, sich die DRV(en) als datensammelwütige Kraken vorzustellen, die alles sammeln, was sie bekommen können, und kilometerlange Aktenregale anlegen.. Zunächst einmal bekommt die DRV die meisten der ihr zustehenden bzw. benötigten Informationen auf elektronischem Wege, z. B. per Datensatz. Als Hauptbeispiel seien hier die jährlichen Entgeltmeldungen der Beitragseinzugsstellen genannt, die elektronisch in den Versicherungsverlauf eines Versicherten eingespielt werden. Diese wiederum werden ebenfalls jährlich elektronisch per Post versandt, ohne dass je ein Sachbearbeiter bisher in diese Vorgänge involviert gewesen wäre. Hier gibt es z. B. schon mal gar keine „Akte“ im herkömmlichen Sinne, wie sie sich Werner1 vorzustellen scheint. Die DRV schreibt auch nicht auf Verdacht andere Stellen an mit der Bitte, alles zu verraten, was über jemanden bekannt ist, und das dann in Papier abzuheften und irgendwann einmal verwenden zu können – oder auch nicht. Insoweit gibt es schlicht nicht über alle Versicherten eine Akte, die irgendwo mit Blatt 1 beginnt. Eine Akte – sei es in Papierform oder elektronisch - wird erst angelegt, wenn sie irgendwann einen Antrag stellen. In der Akte landet alles, was für das Verfahren wichtig ist: Schriftverkehr, Ermittlungsansätze und –ergebnisse, bis hin zur Verarbeitung des Bescheides. Die Akte wird erst geschlossen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, und später archiviert, meist elektronisch. In ihre Akte hat dann auch nur der für sie zuständige Abschnitt Einsicht, keinesfalls ein ganzer Versicherungsträger oder alle Mitarbeiter jeder DRV. Das verbietet schon der Datenschutz. Auch technisch ist das bei elektronischen Akten nicht möglich, die Einsicht ist für unzuständige Mitarbeiter gesperrt. Hier kommt nun die Akteneinsicht ins Spiel: § 25 Abs. 1 S. 1 SGB X regelt: „Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.“ Hierin ergibt sich zum einen eine Pflicht der Behörde, Akteneinsicht zu gewähren. Es wird jedoch auch eingeschränkt, dass dieses nur geschehen darf, wenn ein Verfahren läuft (vgl. obige Ausführungen) und eine Erforderlichkeit zur Akteneinsicht besteht! Ein einfaches „Ich möchte mal sehen, was ihr so habt“, ohne dass ein Verfahren anhängig oder gerade abgeschlossen ist, reicht also gar nicht!“ Dann darf die Akteneinsicht verweigert werden. Es ist dem Versicherten hier auch kein Wahlrecht eingeräumt, wo und wann er Einsicht nehmen kann und in welcher Form die Akten dann vorliegen muss. Das darf also immernoch die Behörde entscheiden und hier z. B. auch die Zweckmäßigkeit beachten. Eine Anmerkung noch zur Aussage, dass man einer Behörde jede Datenweitergabe verbieten darf: nein. §§ 67 ff. SGB X regeln z. B. die Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung der Sozialleistungsbehörden untereinander. Jede Behörde darf Daten also erheben, nutzen und verarbeiten, soweit dies durch diese Vorschriften gedeckt ist. Ein schriftliches Verbot interessiert da niemanden. Wenn z. B. also die Krankenkasse eine Forderung gegen einen Schuldner hat und bei der DRV nachfragt, ob der Schuldner Rente bezieht und ggf. in welcher Höhe, dann darf die DRV das mitteilen! Der Schuldner hat da kein Mitspracherecht – und jetzt kommt´s: auch kein Recht auf Einsicht in diese Akte das Auskunftsersuchen betreffend, denn er ist da gar nicht Beteiligter. ;-) Es läuft also nicht alles immer so, wie man es gerne hätte…
Genervter Sachbearbeiteram 08.11.2016 | 07:13
@Werner1: Ihnen ist hoffentlich bewusst, dass über den 'normalen' Versicherten gar keine Akte existiert, oder? Eine Akte wird erst dann angelegt, wenn der Versicherte mit Arbeit droht ... sprich einen Antrag stellt. Vorher werden lediglich Daten von der Krankenkasse übermittelt ... im Übrigen genau die Daten, die der gemeine Versicherte jedes Jahr von seinem Arbeitgeber per Jahresmeldung erhält. Diese Daten sind dann für einen nicht Mitarbeiter der DRV gar nicht lesbar. Der Versicherte bekommt dann regelmäßig einen Auszug über sein Versicherungsleben und gut ist. Keine Ahnung, was sie wollen .... außer der DRV mehr Arbeit als nötig zu machen.
Werner 1am 08.11.2016 | 12:05
Hallo Experten, Danke für die zahlreichen Antworten. So machen wir das dann und ab 2020, also in 4 Jahren ist die eAkte Pflicht auch bei der DRV und dann bekomme ich das was mir zusteht und ich will. In diesem Sinn, weiterhin viel Spaß bei der "bürokratischen " Arbeit. PS an den genervten Sachbearbeiter: Wenn es Dich stört, dass Bürger Ihre Rechte einfordern, sollten Sie wegsehen, den Beruf wechseln und vor allem nicht während Ihrer Dienstzeit hier mitlesen. Mich nerven Sachbearbeiter, Vorgesetzt die nicht das machen, für das sie Ihr Geld - also auch Rentenbeiträge- bekommen. Damit ist für mich der Dialog geschlossen, ihr könnt gerne weiter diskutieren
Knut Rassmussenam 08.11.2016 | 12:54
Basta. Dialog beendet. Egal, was im Gesetz steht. Ich will, ich will .... Es gibt möglicherweise Aktenteile, die Sie nicht sehen dürfen. Nach heutiger Rechtslage und morgen auch. Ob Sie im konkreten Einzelfall solche Aktenteile haben oder nicht, spielt keine Rolle. Es geht um technische Verfahren, die allgemeingültig sein müssen. Wenn der BND oder der MAD in der Akte auftauchen, werden Sie das nicht erfahren.
kein Experte, aber...am 08.11.2016 | 13:45
Hallo zusammen, Werner hat ja geschrieben, dass für ihn der Thread geschlossen ist. Wollen wir mal festhalten, dass der User vermutlich nicht gesund ist (das ist ernst gemeint!) und vielleicht auch schlechte Erfahrungen mit Behörden /Ämtern gemacht hat. Ich selbst habe leider in der Familie auch Angehörige, welche schwer psychisch erkrankt sind und unglaubliche Angst vor dem "Leben" haben. Das ist nicht lustig! Ich verstehe Werner schon ein bisschen. Allerdings müssen Sie sich keine Sorgen machen. So wichtig ist Ihre "Akte" bei der DRV nicht. Wirklich nicht. Nicht meine und Ihre auch nicht. Keiner will Ihnen was Böses. Und der kleine Sachbearbeiter sowieso nicht. Die machen auch nur Ihre Arbeit! Ob Sie nun Werner, Ulli oder Manfred heißen. Letztendlich sind wir alle gleich. Sie brauchen sich keine CD "brennen" oder einen "Ordner" DRV anlegen, denn was heute erfasst ist, kann morgen schon wieder nicht mehr aktuell sein. Und was elektronisch festgehalten wird (scann), haben Sie ja eingereicht. davon haben Sie ja sicher eine Kopie. Also alles gar nicht so wild. Machen Sie sich keine Gedanken über "Ihre" eAkte, sondern genießen einfach mal den Tag ohne tiefgründige Gedanken und Ängste/Sorgen. Alles Gute
Werner1am 08.11.2016 | 14:03
Es gibt genügend Dumme hier in diesem Forum und Betreff Deiner Aussage, vielleicht bist Du doch der Dümmste - dann halt mit Doktortitel :-((
Werner1am 08.11.2016 | 14:13
Da sehen wir es wieder, Bürger halte den Mund, beantrage keine ... - es macht den SB u.s.w nur Arbeit und das ist ungesund. Oh mein Gott, in welchen Land leben wir??
Werner1am 08.11.2016 | 14:09
Danke, aber psychisch krank bin ich nicht. Natürlich werde ich die Tage, Wochen, Monate und Jahre je nachdem wie ich es krankheitsbedingt bewältigen kann, genießen. Natürlich interssiert mich, was alles in meiner Rentenlebensakte zu finden ist, ich lebe schließlich nicht in`s Blau Wäre jetzt noch interessant zu wissen, wie die SB das mit Ihrer Rentenakte machen (dürfen).
Herz1952am 08.11.2016 | 14:18
ich bin hier wohl doch nicht der Dümmste im Forum :-)
Es gibt genügend Dumme hier in diesem Forum und Betreff Deiner Aussage, vielleicht bist Du doch der Dümmste - dann halt mit Doktortitel :-((
Das verstehe ich nicht. Wie kann ein Doktor dumm sein?
Useram 08.11.2016 | 15:00
Doch wieder da. Da werden sie aber enttäuscht sein. Viel interessantes steht da nicht drin. Was die Sachbearbeiter mit ihrer eigenen Akte machen? oder was meinen Sie?
Herz1952am 08.11.2016 | 15:06
Es gibt eine wissenschaftliche Untersuchung, die besagt, dass die Mitarbeiter der DRV die glücklichsten Menschen Deutschlans sind. Begründet wurde dies damit, dass alle DRV Mitarbeiter wissen, was in ihrer Rentenakte steht. Einmal monatlich brennen sich sämtliche Mitarbeiter ihre aktuelle Akte auf DVD und nehmen sie mit ins Bett
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Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

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Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

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Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

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Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

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