Akteneinsicht für sich dürfte kein Problem sein - aber nur in Papierform. Die Ausgabe Ihrer elektronischen Akte auf digitalen Datenträgern ist nicht vorgesehen[/quote]Hallo Upsala,
Ihre elektronische Akte in Reinkultur würden Sie nicht verstehen/lesen können *) :-) Die aufbereitete Akte in Papierform steht Ihnen jederzeit zur Verfügung (mit begründeten Ausnahmen etwaiger med. Daten).
Und wenn Sie sagen "ich habe keine Sig-Chipkarte und kein Lesegerät" ist das kein Problem der DRV - Sie wollen den Zugang zu digitalen Medien, das Angebot ist da:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/02_online_dienste/01_online_dienste_index/online_dienste_index.html
Letztendlich wollen Sie sogar noch 'nen Rechner, Drucker und 'ne Schulung von der DRV dafür - hmm, vielleicht im Rahmen einer LTA-Maßnahme mit Eigennutzen denkbar ;-)
Gruß
w.
*) es sei denn, der 'frühere' Kontenspiegel ist durch aktuellere Programmversion inzwischen als Klartext lesbar? ...man sollte Ihnen die Daten binär auf einem 5,25''-Datenträger zur Verfügung stellen *gg
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Lieber W*lfgang - mir brauchen Sie das kaum sagen, sie meinten wohl den Ersteller des Beitrages Werner1!? Habe ihm ja schon das gleiche erklärt wie Sie oder hab ich was verpasst?
Dürfen Sie gerne machen, Werner1. Sicherlich freut sich auch diese Dame darüber und wird dies mindestens ebenso amüsant finden, wie meine Wenigkeit. Sie hat auch bestimmt nichts Besseres zu tun.
Sie wird Ihnen wahrscheinlich dann in letzter Instanz erklären, dass der Rentenversicherungsträger das darf, wenn er kann, es aber nicht in elektronischer Form muss. Und sicherlich wird auch das Wort Datenschutz fallen.
Sicherlich wäre es einfacher, eine elektronische Akte auf CD zu brennen, wenn es denn möglich ist. Im Regelfall haben Behörden-PC's aber keine Brenner und das aus gutem Grund. So mancher Steuersünder hätte sich gewünscht, dass es bei den Banken auch so wäre.
Macht es jetzt Sinn für Sie? Kein Brenner vorhanden - keine DVD / CD möglich. Und wenn Ihre Frau Egginger nicht gerade einen Brenner kauft, diesen in einen Rechner der DRV Schwaben einbaut und von höchster Stelle ausnahmsweise genehmigt wird, dass Werner1 eine Extrawurst bekommt, wird es leider immer noch nichts mit Ihrer Akten-Disk.
Sie können daher wettern, so viel sie wollen - wenn es nicht vorgesehen ist (und es ist nicht vorgesehen), dann geht es nicht. Papier ist vorgesehen und geht daher auch. Sie können Sie so ohnehin besser Ihren potentiellen Enkeln zeigen und Geschichten daraus vorlesen.
Wollen Sie mit Ihrer Familie am Großbildfernseher einen Rentenaktenabend in Full-HD veranstalten?
Tut mir leid... das sieht der Gesetzgeber bisher nicht vor.
Das E-Governmentgesetz sieht insbesondere vor, dass die Akte elektronisch geführt wird. Vorrangig um Kosten zu sparen. Nicht aber, dass diese den Versicherten elektronisch zur Verfügung gestellt wird.
Und die vergleichsweise wenigen Ausnahmefälle, die meinen eine Einsicht in Ihre Rentenakte bringt sie im Leben weiter, für die nimmt man das Ausdrucken dann notfalls in Kauf. Und das ist auch OK, denn man hat - wenn auch eingeschränkt - ein Recht auf Akteneinsicht. Wie das von statten geht ist der Behörde überlassen und durch den Datenschutz nunmal eingeschränkt.
Papier ist besser als nichts. Und selbst wenn CD möglich wäre, würden Sie die auch nur per Post bekommen. Also ist es auch nicht schneller.
Sie können ja für weniger Datenschutz eintreten, wenn Sie Ihre Daten für zu gut geschützt halten.
Viel Erfolg.
Ich verspreche Ihnen, egal wen Sie anrufen - eine DVD mit Ihrer digitalen Akte werden Sie nicht bekommen. Vielleicht ja dann im nächsten Jahrzehnt oder Jahrhundert.
Ihre Zeit können Sie jedoch sicher sinnvoller verschwenden. :-)
Ob Ihr Verstand noch richtig geht, merken Sie, wenn jetzt ein Licht aufgeht.
Mit freundlichen Grüßen
Upsala