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Experten-Antwort

EM-Rente und Ende der Privatinsolvenz

von EM-Rentner01.12.2016 | 20:33
1439 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich beziehe eine EM-Rente und bin noch bis Mitte März in einer Privatinsolvenz. Diese wird mit Erteilung der Restschuldbefreiung, zu einem schon jetzt feststehenden Termin, beendet sein. Ich bin bei der DRV Bund Berlin versichert. Welche Schriftstücke und von wem, benötigt die DRV Bund Berlin, damit die Abführung der Pfändungsbeträge dann zeitgerecht eingestellt wird? Kann ich selbst etwas tun? Meine schriftliche Anfrage (vor acht Wochen) wurde leider bisher noch nicht beantwortet. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Meiner Meinung nach müssen Sie nicht persönlich tätig werden. Wenn Sie jedoch vor Erteilung der Restschuldbefreiung klären wollen, ob Sie zur Bearbeitung etwas beitragen können, so versuchen Sie bei der DRV Bund die zuständige Sachbearbeitung telefonisch zu erreichen. Klar ist das eventuell umständlich aber etwas anderes können Sie nicht tun.

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1 Antworten

lalaam 02.12.2016 | 06:35
Hallo, Sie brauchen sich eigentlich um nichts kümmern. Sollten tatsächlich Teile Ihrer Rente an den Insolvenzverwalter gezahlt werden, dann läuft das alles maschinell. Das heißt, wenn die Wohlverhaltsperiode vorbei ist erfolgen keine Zahlungen mehr an den Insolvenzverwalter, weil das Enddatum in Ihrem Versicherungskonto hinterlegt ist. Die DRV wartet dann nur auf die Mitteilung vom Insolvenzgericht das Restschuldbefreiung erteilt wurde. Sollte diese Mitteilung etwas länger zur DRV brauchen wird für diese Zeit weiterhin der pfändbare Betrag "auf Halde" einbehalten und nicht direkt an den Insolvenzverwalter ausgezahlt. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens erhalten Sie eventuell zu viel einbehaltene Beträge ausgezahlt.
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