Hallo Laura Be,
wie KSC Ihnen schon geschrieben hat, kann das Jobcenter nur für den Zeitraum eine Erstattung bekommen, in dem auch Alg2 gezahlt wurde (also bis 30.12.2017). Die Erstattung umfasst maximal den Rentenbetrag, der Ihnen in der Zeit zustand. Die Rente ab dem 31.12.2017 wird Ihnen dann voll ausgezahlt, sobald die Abrechnung erfolgt ist.
Außerdem hat das Jobcenter für Sie während des Alg2 ja KV-Beiträge gezahlt und auch die möchte das Jobcenter nun zurück haben, nachdem sich herausgestellt hat, dass eigentlich die Rentenversicherung der zuständige Leistungsträger ist. Es wird also nichts doppelt gezahlt, sondern die RV übernimmt sozusagen die Zahlung.