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Experten-Antwort

EM-Rente und Erstattung an das Jobcenter

von Laura Be10.02.2018 | 16:13
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3 Antworten

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Hallo liebe Gemeinde, Ich bin sowas von Planlos. Ich erhalte rückwirkend seit 01.04.2017 eine EM Rente von 760 brutto und 660 netto. Vom 01.04.2017 bis 30.12.2017 bezog ich ALG2 und in meinem Bescheid vom RVT steht eine Nachzahlung für 01.04.2017 bis 28.02.2018 von 7400 Euro und das Jobcenter stellt einen Erstattungsbesscheid von 7200 Euro für 1.04.2017 bis 30.12.2017. Aber was ist mit Januar und Februar. Ich vestehe das nicht und meine erste Rentenzahlung kommt am 30.3.2017. Warum ist die Ersttaung an das Jobcenter fast exakt von 01.04.-30.12.2017 und was ist mit Januar und Februar 2018 was in der Nachzahlung auch steht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Laura Be,

wie KSC Ihnen schon geschrieben hat, kann das Jobcenter nur für den Zeitraum eine Erstattung bekommen, in dem auch Alg2 gezahlt wurde (also bis 30.12.2017). Die Erstattung umfasst maximal den Rentenbetrag, der Ihnen in der Zeit zustand. Die Rente ab dem 31.12.2017 wird Ihnen dann voll ausgezahlt, sobald die Abrechnung erfolgt ist.

Außerdem hat das Jobcenter für Sie während des Alg2 ja KV-Beiträge gezahlt und auch die möchte das Jobcenter nun zurück haben, nachdem sich herausgestellt hat, dass eigentlich die Rentenversicherung der zuständige Leistungsträger ist. Es wird also nichts doppelt gezahlt, sondern die RV übernimmt sozusagen die Zahlung.

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2 Antworten

Laura Beam 10.02.2018 | 19:07
Ich habe im Januar und Februar keine Leistung woanders bekommen. Aber das Jobcenter hat in dem Erstattungsbetrag auch die KV und PV die Sie zurückfordern aber die hat die DRV ja schon ab dem 1.4 bis 30.12 bezahlt also wieso doppelt?
KSCam 10.02.2018 | 17:38
Ab März bekommen Sie die Rente laufend von der DRV immer am Monatsende. Das JC hat mitgeteilt, dass bis zum 31.12. ALG II bezogen wurde - für Zeit ab Rentenbeginn bis Ende Dezember bekommt das JC Geld von der DRV (maximal Ihren Anspruch bis Dezember). Sobald die DRV das mit dem JC abrechnet bekommen Sie den Rest.........also auch die Rente für Januar und Februar, sofern Sie in dieser Zeit nicht woanders her Geld bezogen haben. Dürfte alles OK sein.
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