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Experten-Antwort

Entlassungsbericht Reha

von max20.01.2011 | 11:10
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23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Was muss ich tun, unterschreiben -oder nicht-, damit der Entlassungsbericht meiner medizinischen Reha zwar komplett an die DRV geht ( ich beantrage eine EU-Rente), aber nicht komplett an meine Krankenkasse? Und kann ich darauf bestehen, selbst auch zeitgleich eine Ausfertigung sowohl des Berichtes zu bekommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo max,

hinsichtlich der Weitergabe an die DRV haben Sie sicher schon im Antrag Ihre Einwilligung gegeben.

Sie haben die Möglichkeit, gegenüber der DRV der Weitergabe von ärztlichen Unterlagen an die Krankenkasse zu widersprechen (§ 76 SGB X).

Und natürlich sollten Sie kein Formular der Krankenkasse zur Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, wenn Sie die Weitergabe nicht wünschen.

Welche Konsequenzen das bei der KV haben könnte, kann ich von Seiten der DRV nicht beurteilen.

Um den Entlassungsbericht selbst zu erhalten, können Sie diesen entweder von der DRV anfordern (was aber erst zeitlich nach Entlassung geht). Oder Sie klären das vor Ort mit der Klinik - dass Sie ihn selbst ausgehändigt bekommen bzw. ihrem Hausarzt zugeschickt.

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22 Antworten

Nixam 20.01.2011 | 11:30
Sollten Sie von der Krankenkasse Krankengeld erhalten, dann würde ich Ihnen davon abhalten, dem Entlassungsbericht - Abgabe an Krankenkasse - zu widersprechen. Die stellen nämlich die Krankengeldzahlung ein. Viele Grüsse Nix
Rehaerfahreneram 20.01.2011 | 12:57
Als Rehaerfahrener will ich dazu anmerken. Die Rehaanstalten greifen die Unterschrift für die Einwilligung der Weitergabe des Krankenberichtes sofort bei der Ankunft, bei der Anmeldung ab. Die wenigsten denken in dem Augenblick daran, was sie da unterschreiben. Bei der Entlassungsuntersuchung heißt es dann generell, man habe jetzt noch keine Zeit gefunden den Bericht anzuferigen, man bekomme ihn nächste Woche nachgeschickt. Bei der Reha nie vergessen, auch in netter Atmosphäre geht es um essentielles und man befindet sich nicht unter Freunden..................... Rehaerfahrener
Feliam 20.01.2011 | 13:06
Was ich bei dieser und den vorangegangenen Diskussionen zu diesem Thema nicht verstehe, ist folgendes: Warum beantragt überhaupt noch irgendjemand eine solche Maßnahme (die die Versichertengemeinschaft viel Geld kostet), wenn alle einem nur Böses wollen, wenn die Berichte alle falsch oder unvollständig sind, wenn man Unterschriften abgepresst bekommt usw. Um diesen Problemen aus dem Wege zu gehen, hilft nur eines. Stellen Sie nie, nie, nie irgendeinen Antrag auf irgendeine Sozialleistung und alle haben ihren Frieden!
Rehaerfahreneram 20.01.2011 | 13:26
Insbesondere sollte man mal den Rehakliniken bezüglich des Datenschutzes und der Datenhoheit auf den Zahn fühlen. Mit der DRV habe ich da gute Erfahrungen gemacht, aber bei den Kliniken hapert es da gewaltig. Rehaerfahrener
maxam 20.01.2011 | 13:33
Also verstehe ich das richtig: In der Regel ist der Entlassungsbericht am Ende der Massnahme noch" gar nicht fertig" und man hat eh keine Moeglichkeit, ihn zu ueberpruefen?! Wie gesagt: Entlassunsbericht an die DRV ist kein Problem, aber die KK sollte nur einen Tedil davon ( naemlich die Aussage: arbeitsfaehig oder nicht ) erhalten - das muesste doch ohne Nachteile moeglich sein. Und unabhaenigig davon, wann der komplette Bericht fertig ist, muss ich ja bei der Entlassung irgendwas schriftliches in der Hand haben, betreffend meiner Arbeitsfaehigkeit, oder nicht?!
Nixam 20.01.2011 | 13:49
Ich verstehe die hier geschilderten Einwände gegen Entlassungsberichte nicht. Wozu verschwendet ihr Energie, der Weitergabe des Entlassungsberichts zu widersprechen? Sollten Sie die Gewährung einer Rente begehren, dann müssen Sie einen Rentenantrag stellen und werden nochmal untersucht...bzw. können sich mit dem Ablehnenden Rentenbescheid vor dem Sozialgericht herumschlagen. Das ist doch viel effektiver, als hier Weitergabe-Streiterein wegen des Entlassungsberichts anzuzetteln. Sollte Ihnen wegen des verwehrten Entlassungsberichts das Krankengeld versagt werden, dann müssen Sie dort auch dagegen sozialgerichtlich vorgehen. Deshalb ist mir die Diskussion um den Entlassungsbericht unverständlich. Viele Grüsse Nix
RFnam 20.01.2011 | 15:01
An Helene Ganz meiner Meinung, man sollte die hohen Hürden abbauen. Es müsste um eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu erhalten, die Vorlage eines kurzen Attestes vom Hausarzt ausreichen, ohne weitere Befunde und Gutachten einzuholen. Dann würden doch die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung sofort einen Antrag stellen und in Rente gehen, aber, wer berechnet danach die Renten ? Und das Fehlen von anderen Berufsgruppen wie Wasserwerker, Elektriker, Krankenschwestern, Lokführer und, und, und nicht zuletzt von Toilettenpapierherstellern würde sich bestimmt negativ auswirken.
Elisabetham 20.01.2011 | 22:03
Ich habe eine schwer behinderte Person, die ich pflegen muss, was ich eigentlich nicht kann, weil ich selber eu bin. Nun enthält aber der reha-Entlassungsbericht Fehler, sodass zusätzliche Untersuchungen fällig sind. Das ist für mich eine erhebliche Belastung und mir geht es noch schlechter. Dieses Problem ist auch nur aufgetreten, weil der Entlassungsbericht mit der fehlerhaften Diagnose weitergereicht wurde.
maxam 21.01.2011 | 01:15
Kein Fake, sozialrechtler. Ich finde Ihre Streitbarkeit und Infos gut und unbedingt eine Bereicherung dieses Forum! Was tue ich jetzt aber ganz konkret, wenn ich zur Reha komme und mir diese Formulare ( welche genau ?) vorgelegt werden. Einfach ablehnen, sie zu unterschreiben? Da liegen doch die Nachteile auch auf der Hand. Ich bin den Ärzten doch recht ausgeliefert was die Endbeurteilung in Bezug auf meine erstrebte EU-Rente betrifft. Und dann gebe ich mich quasi bei Ankunft als gut informierter Querulant zu erkennen. Hilft mir das wirklich, mein Ziel zu erreichen ? Sehr zwiespältig, das Ganze, aber so funktioniert wohl manchmal das Leben....
Genervteram 21.01.2011 | 09:03
Wenn Se eine Rente beantragen, sind sie verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Das gilt auch für Ihren Gesundheitszustand. Den müssen sie über ärztliche Unterlagen, in Ihrem Fall über einen erst vor kurzem erstellten Entlassungsbericht, belegen. Ob Ihnen der Inhalt passt oder nicht, ist hier erstmal zweitrangig. Teilen Sie der Klinik mit, dass dieser Bericht unbedingt Ihnen oder Ihrem behandelnden Arzt übersandt werden soll. Der kann dann mit Ihnen den Bericht durchsprechen und wenn ertwas nicht stimmt, dazu Stellung nehmen. Diese Stellungnahme schicken Sie dann der DRV. Einen Streit mit der Klinik anzufangen, ist meistens wenig sinnvoll, weil vieles (auch viele Diagnosen!) nur eine Meinung des jeweiligen Arztes darstellen. Einfacher wäre es, nur einen Rentenantrag zu stellen. Es sind nur wenige Fälle, in denen dann zuerst eine Kur durchgeführt wird. Aber wenn man zuerst noch schnell möglichst viele Leistungen abgreifen will, muss man auch Nachteile in Kauf nehmen.
BestAgeram 20.01.2011 | 11:25
Zitat von max anzeigenausblenden
Hallo Max, hast du den Entlassungsbericht bereits durchgelesen und bist du damit einverstanden was da alles drin steht ? Ich würde gar nichts unterschreiben, so lange ich nicht weiß was da weggeschickt wird. Den Fehler habe ich nämlich auch vor Jahren gemacht. 2 Monate später schickte mir die Klinik den Entlassungsbericht. Viele Dinge darin waren einfach total falsch. Ich habe dann die Klinik angeschrieben und sie aufgefordert das zu korrigieren. Bis heute habe ich keine Antwort von denen bekommen. Bei der DRV wurde der Entlassungsbericht inzwischen vernichtet, das geschieht automatisch nach 5 Jahren. Aber bei der Klinik liegt dieser falsche Bericht nach wie vor und ist vielleicht auf Ewigkeiten dort abrufbar. BestAger
Rehaerfahreneram 20.01.2011 | 13:21
Zitat von Feli anzeigenausblenden
Vielleicht sollte man sich einmal Gedanken darüber machen das System zu reformieren. Reformen sind doch schon jahrelang populär. Entlassungsbericht schreiben, dem Betroffenen zum Durchlesen vorlegen, ev. Änderungen vornehmen und erst dann erforderliche Unterschriften einholen. Sie unterschreiben doch sicher auch keine Blankoschecks und verteilen die in der Gegend ?
Heleneam 20.01.2011 | 13:54
Zitat von Feli anzeigenausblenden
Hallo Feli, zu deiner Argumentation fällt mir noch folgendes ein: Dann muß man eben bei Rentenbegehren keine so hohen Hürden aufbauen. Leute die z.T jahrzehntelang schwer gearbeitet haben. Wer das bezahlen soll ? Die, die Griechenland, Irrland, Portugal, Spanien usw finazieren. Da wird auch nicht geknausert. Was glaubst du wie in Griechenland eine Frührente vergeben wird ? Nach dem Gießkannenprinzip und wir Trottel zahlen die jetzt und in Zukunft. Schönen Gruß vom Griechen
Detektivam 20.01.2011 | 14:54
Zitat von Helene anzeigenausblenden
Was ich bei dieser und den vorangegangenen Diskussionen zu diesem Thema nicht verstehe, ist folgendes: Warum beantragt überhaupt noch irgendjemand eine solche Maßnahme (die die Versichertengemeinschaft viel Geld kostet), wenn alle einem nur Böses wollen, wenn die Berichte alle falsch oder unvollständig sind, wenn man Unterschriften abgepresst bekommt usw. Um diesen Problemen aus dem Wege zu gehen, hilft nur eines. Stellen Sie nie, nie, nie irgendeinen Antrag auf irgendeine Sozialleistung und alle haben ihren Frieden!
Hallo Feli, zu deiner Argumentation fällt mir noch folgendes ein: Dann muß man eben bei Rentenbegehren keine so hohen Hürden aufbauen. Leute die z.T jahrzehntelang schwer gearbeitet haben. Wer das bezahlen soll ? Die, die Griechenland, Irrland, Portugal, Spanien usw finazieren. Da wird auch nicht geknausert. Was glaubst du wie in Griechenland eine Frührente vergeben wird ? Nach dem Gießkannenprinzip und wir Trottel zahlen die jetzt und in Zukunft. Schönen Gruß vom Griechen
Ihr Beitrag gehört nun wirklich nicht in dieses Forum
Sozialrechtleram 20.01.2011 | 19:55
Sehr geehrte/r Experte/in, eigentlich sollten Sie wissen, dass derartige pauschale und vorauseilende Erklärungen rechtlich unwirksam sind. Und Sie sollten wissen, dass das Reha-Entlassungsberichtsverfahren der DRV rechtswidrig ist. Zumindest haben Sie die Fähigkeit es wissen zu können. Mein Tip: Lesen Sie Schönke-Schröder § 203, Rz 56. Da finden Sie dann einen Hinweis auf NStZ 93, 406, Urteil des OLG Karlsruhe zur Frage, ob aufgrund dienstrechtlicher und arbeitsrechtlicher Verträge die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB aufgehoben wird. mfg Sozialrechtler BTW casus belli sind die Formulare G250, G251 und G820. § 80 SGB X ist nicht dazu geeignet einen Arzt von seiner Schweigepflicht entpflichtet zu sehen.
Sozialrechtleram 20.01.2011 | 19:06
Zitat von max anzeigenausblenden
sehr geehrter max, eimal davon abgesehen, dass ich Ihre Anfrage für einen Fake halte, sei Ihnen gesagt, dass Sie bereits mit Antragstellung der Reha fiktiv (nach § 116 SGB VI) auch einen Rentenantrag gestellt haben, der allerdings zu Ihrer Disposition steht. Die Krankenkassen erhalten keine Reha-Entlassungsberichte von den Reha-Kliniken. Um sicherzustellen, dass das nicht auf Umwegen passiert, sollten Sie schriftlich von Ihrem Widerspruchsrecht nach § 76 SGB X gegenüber der DRV Gebrauch machen. Und wenn denn im Reha-Entlassungsbericht drinsteht, dass Sie erwerbsunfähig sind, werden Sie auch Ihre wohlverdiente Rente automatisch bekommen. Steht es nicht drin und Sie sind anderer Ansicht, haben Sie ein sehr schwer lösbares Problem vor sich. Aber das ist dann Ihr höchstpersönlich verursachtes Problem, denn Sie wollen ja die ungeprüfte und ungenehmigte Übersendung des Reha-Entlassungsberichtes an die DRV.
Sozialrechtleram 20.01.2011 | 19:26
Zitat von Nix anzeigenausblenden
Verehrter Herr Nix, vom Recht der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie leider Null Kenntnis. Ob der Arzt der Reha-Einrichtung nun den Patienten für arbeitsfähig oder arbeitsunfähig erklärt, ist irrelevant. Nur ein Vertragsarzt der KK kann und darf eine rechtlich bindende Arbeitsunfähigkeit feststellen. Der MDK der KK kann diese jedoch überprüfen und vorläufig verbindlich entscheiden. Selbstverständlich ist die Meinung des Reha-Arztes ein gewichtiges Indiz, aber nach dem SGB V für die KK nicht verbindlich. Bedenken Sie: Nichts ist so fehlerhaft wie die Diagnose eines Arztes. Deshalb ist Kontrolle besser als blindes Vertrauen. Klärte mich doch vor zwei Wochen die zierliche Narkoseärztin formblattmäßig darüber auf, dass mir die Zähne ausgeschlagen werden könnten. Ich hab Ihr dann gesagt, dass sie dann etwas grundsätzlich falsch gemacht haben würde, denn mein Gebiß sei in bester Verfassung, und die Aufklärung würde nicht vor Schadensersatz schützen. Die Frage, ob das schon mal im Uniklinikum vorgekommen sei, konnte sie nicht beantworten. Soweit zur Zuverlässigkeit medizinischer Aussagen.
Sozialrechtleram 21.01.2011 | 23:58
Zitat von max anzeigenausblenden
Ob Sie nun ein Fake sind oder nicht, ist mir wurscht. Es gibt letztendlich nur einen Antwortstrang. Für Ihr Problem gibt es nur die Empfehlung alles, was Ihren jetzigen Gesundheitszustand betrifft beweissicher zu dokumentieren. Wenn Ihnen eine Reha bewilligt wurde, gehen die Gutachter des SMD der DRV davon aus, dass Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten oder gebessert werden kann. Wenn Sie einen Rentenantrag gestellt haben und Ihnen eine Reha verordnet wurde, gilt dasselbe. Ob man eine EU-Rente als erstrebenswert ansehen sollte, kann dahingestellt bleiben. Was die Formulare betrifft, so wird Ihnen mit Sicherheit das Formular G820 vorgelegt werden. Und natürlich Formulare zu Vorererkrankungen. Das Formular G820 informiert aber den Patienten falsch. In der NStZ 93 auf S. 406 findet sich ein hochinteressantes Urteil des OLG Karlsruhe zur Schweigepflicht von Ärzten in Behörden. Sie müssen sich nicht als informierter "Querulant" zu erkennen geben. Das können Sie am letzten Tag tun und der Reha-Klinik bzw. dem Arzt verbieten den Reha-Bericht an die DRV zu übersenden. Allerdings sollten Sie sich ein Exemplar aushändigen lassen und sich vorbehalten den zu berprüfen und ggfs. freizugeben. Das ist Ihr gutes Recht. Es gibt Möglichkeiten Konflikte zu vermeiden bzw. so lange hinauszuzögern, dass ein Schaden nicht entsteht. Wenn ich also demnächst in die Reha-Klinik fahre, kann ich es mir leisten einen Grand Ouvert zu spielen.
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