Hallo max,
hinsichtlich der Weitergabe an die DRV haben Sie sicher schon im Antrag Ihre Einwilligung gegeben.
Sie haben die Möglichkeit, gegenüber der DRV der Weitergabe von ärztlichen Unterlagen an die Krankenkasse zu widersprechen (§ 76 SGB X).
Und natürlich sollten Sie kein Formular der Krankenkasse zur Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, wenn Sie die Weitergabe nicht wünschen.
Welche Konsequenzen das bei der KV haben könnte, kann ich von Seiten der DRV nicht beurteilen.
Um den Entlassungsbericht selbst zu erhalten, können Sie diesen entweder von der DRV anfordern (was aber erst zeitlich nach Entlassung geht). Oder Sie klären das vor Ort mit der Klinik - dass Sie ihn selbst ausgehändigt bekommen bzw. ihrem Hausarzt zugeschickt.