Nachzahlung für Pflichtbeiträge geht nicht. Sie könnten höchstens i.V.m. Arzt versuchen den Leistungsfalltag nach hinten zu legen, um die 36 Monate zu erfüllen, wenn es medizinisch vertretbar ist.
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Nachzahlung für Pflichtbeiträge geht nicht. Sie könnten höchstens i.V.m. Arzt versuchen den Leistungsfalltag nach hinten zu legen, um die 36 Monate zu erfüllen, wenn es medizinisch vertretbar ist.
Sie haben die Politiker mit Ihrer Gesetzgebung vergessen ;-) Aber Spaß beiseite, der Versuch den Leistungsfall zu "verlegen" würde nur dann etwas bringen/Sinn machen, wenn zu diesem Zeitpunkt dann die Vorausetzungen erfüllt wären.Dann haben Sie durch diese (Ihre eigene) Lebensplanung und die damalige Nicht Zahlung von Beiträgen den "EM Schutz in den Sand gesetzt".Natürlich sind alle anderen schuld: der Steuerberater der gesagt hat es lohne sich nicht, der Auskunftgeber bei der DRV, welcher vorgerechnet hat, was das kosten würde, die geschiedene Frau, die nur abzockt und dann natürlich die Geschäftsidee, welche einfach nicht funktionieren wollte (im 10.000 Einwohnerort gab es schon 27x einen Hausmeisterservice!) - nicht zu vergessen der Versicherungsverkäufer, der unrentable Altersvorsorgeprodukte angedreht hat, statt einer Lösung für das eigentliche Problem des Betroffenen.
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