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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Bernhard Zorn18.10.2011 | 13:10
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9 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herrn, habe soeben einen ablehnenden Bescheid bezüglich meines Antag auf Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, Begründung: die besonderen versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen für diese Rente sind nicht erfüllt. In den letzten 5 Jahren wurden nur 30 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt (ich war einige Jahre selbstständig), mir fehlen also 6 Monate mit Pflichtbeiträgen, die bis zum 13.10.2011 anrechenbaren Zeiten belaufen sich auf 311 Monate. Da ich nun seit 16.03.2011 im Hatz IV-Bezug bin werde ich, so die aktuelle Auskunft, diese fehlenden Zeiten nicht erhalten, Hartz IV-Zeiten sind seit 01.01.2011 nicht mehr anrechenbar. Gibt es z.B. die Möglichkeit diese fehlenden 6 Monate nach zu entrichten, oder aber eine Umlage eines Teiles der bereits geleisteten Pflichtbeiträge? Mit der Bitte um kurzfristige Rückantwort verbleibe ich mfg.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nachzahlung für Pflichtbeiträge geht nicht. Sie könnten höchstens i.V.m. Arzt versuchen den Leistungsfalltag nach hinten zu legen, um die 36 Monate zu erfüllen, wenn es medizinisch vertretbar ist.

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8 Antworten

Bernhard Zornam 18.10.2011 | 15:39
danke für die info, bedeutet das der beginn der Erkrankung muss noch in die Zeit der Selbstständigkeit fallen ? Die erste Lungenembolie fand bereits im Mai 2008 statt, und kleine Hirninfarkte lagen bereits vor diesem Ereigniss vor, wurden aber erstmals nach dem ersten grösseren Schlag- anfall anfang 2009 festgestellt.
Schadeam 18.10.2011 | 17:06
Eine "Vorverlegung des Leistungsfalles" würde nur dann was bringen, wenn Sie von dort zurückgerechnet in den vergangenen 60 Monaten auch 36 Monate Pflichtbeiträge hatten. Waren Sie schon 2003 und 2004 selbständig dann bringt alles nichts. Dann haben Sie durch diese (Ihre eigene) Lebensplanung und die damalige Nicht Zahlung von Beiträgen den "EM Schutz in den Sand gesetzt". Und daran beißt keine Maus einen Faden ab und kein anderer ist daran Schuld....
öhaam 19.10.2011 | 08:19
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Natürlich sind alle anderen schuld: der Steuerberater der gesagt hat es lohne sich nicht, der Auskunftgeber bei der DRV, welcher vorgerechnet hat, was das kosten würde, die geschiedene Frau, die nur abzockt und dann natürlich die Geschäftsidee, welche einfach nicht funktionieren wollte (im 10.000 Einwohnerort gab es schon 27x einen Hausmeisterservice!) - nicht zu vergessen der Versicherungsverkäufer, der unrentable Altersvorsorgeprodukte angedreht hat, statt einer Lösung für das eigentliche Problem des Betroffenen.
Bernhard Zornam 19.10.2011 | 09:39
Hallo und danke für die Antworten, aber ich suche keinen Schuldigen für mein Problem, ich bin mir sehr wohl befusst dass ich für mein Handeln selbst verantwortlich bin und kein fremder Dritter die Schuld trägt, ich suche nach einer Lösung. Für weitere konstruktive Vorschläge wäre ich sehr dankbar. mfg Bernd
B´sonam 19.10.2011 | 15:47
Zitat von öha anzeigenausblenden
Dann haben Sie durch diese (Ihre eigene) Lebensplanung und die damalige Nicht Zahlung von Beiträgen den "EM Schutz in den Sand gesetzt".
Natürlich sind alle anderen schuld: der Steuerberater der gesagt hat es lohne sich nicht, der Auskunftgeber bei der DRV, welcher vorgerechnet hat, was das kosten würde, die geschiedene Frau, die nur abzockt und dann natürlich die Geschäftsidee, welche einfach nicht funktionieren wollte (im 10.000 Einwohnerort gab es schon 27x einen Hausmeisterservice!) - nicht zu vergessen der Versicherungsverkäufer, der unrentable Altersvorsorgeprodukte angedreht hat, statt einer Lösung für das eigentliche Problem des Betroffenen.
Sie haben die Politiker mit Ihrer Gesetzgebung vergessen ;-) Aber Spaß beiseite, der Versuch den Leistungsfall zu "verlegen" würde nur dann etwas bringen/Sinn machen, wenn zu diesem Zeitpunkt dann die Vorausetzungen erfüllt wären.
Bernhard Zornam 25.10.2011 | 11:24
hallo zusammen, nochmal eine Fragr in meiner Sache, welche möglichkeit besteht denn noch die fehlenden Pflichtbeiträge zu erlangen, muss ich hierzu eine Sozialversicherungspflichtige beschäftigung beginnen, wenn ja wie muss diese geartet sein, kann es ein 400 € Job sein, ein Beschäftigung innerhalb der Gleitzone, 400 bis 800 €, oder muss es eine Vollzeitstelle sein?
Feliam 26.10.2011 | 08:59
Wenn in dem ablehnenden Rentenbescheid schon der konkrete Termin des Eintritts der Erwerbsminderung genannt ist und ausgehend von diesem Datum die 36 Monate mit Pflichtbeiträgen nicht erfüllt sind, nutzt eine weitere Beitragszahlung nichts mehr. Wenn evtl. die Nichterfüllung der 36 Monate nur anhand des Datums der Antragstellung festgestellt wurde und der Eintritt der tatsächlichen Erwerbsminderung noch gar nicht geprüft wurde, kann es sinnvoll sein, weitere Pflichtbeiträge zu zahlen. Das kann ein 400-Euro-Job sein, bei dem Sie aber auf jeden Fall Ihren eigenen Beitragsanteil (4,9%) zahlen müssen oder eine Beschäftigung über 400 Euro, in der Sie ja von selbst versicherungspflichtig sind. Und wenn dann zu einem späteren Zeitpunkt eine Erwerbsminderung eintreten sollte,wären dann die Voraussetzungen erfüllt. Empfehlenswert ist der Besuch in einer Beratungsstelle, wo man anhand Ihres Versicherungsverlaufs und des konkreten Bescheidtextes Ihnen die geeignete Vorgehensweise erläutern kann.
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