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Erwerbsminderungsrente

von sonne30.01.2009 | 14:43
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin total verunsichert. Wer eine Erwerbsminderungsrente bekommt und hat Beteiligungen von Schiffen und Windkraft etc.(schon seit vielen Jahren ) und ab und zu kommen in der Einkommenssteuererklärung Einkünfte aus Gewerbebetrieb... müssen diese bei der BfA angegeben werden? Wenn ja, bekommt mann Schwierigkeiten wenn bis jetzt keine Angaben darüber gemacht wurden?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo sonne,

nicht zum Arbeitseinkommen i.S. des § 34 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch sind u.a. Gewinnanteile aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung: diese gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und brauchen dem Rentenversicherungsträger für die Prüfung der Hinzuverdienstgrenze nicht mitgeteilt werden.

Die Gewinnausschüttung der GmbH an Gesellschafter-Geschäftsführer in Form von Gehalt ist dagegen meldepflichtiges Arbeitsentgelt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind grundsätzlich anzurechnen, also dem Rententräger auch zu melden. Es kommt nicht darauf an, ob die steuerpflichtige Person tatsächlich im Unternehmen tätig wird, es zählt alleine die steuerliche Zuordnung.

Würden die Einnahmen steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt, fände keine Anrechnung statt. Das gleiche gilt bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Bitte wenden Sie sich wegen etwaiger steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten an einen Steuerexperten.

7 Antworten

Schwierigkeitenam 30.01.2009 | 14:51
Das kann man wohl sagen...Allerdings wurde auch dieses Thema hier schon -zig mal behandelt.
sonneam 30.01.2009 | 14:55
unter welchen suchbegriff bekomme ich genauere angaben
-_-am 31.01.2009 | 10:30
Sie brauchen gar kein Formular herunterladen. Die Deutsche Rentenversicherung sendet Ihnen nur einen Fragebogen. Das geschieht automatisch. Die Regelaltersrente wird von Amts wegen gezahlt, wenn Sie bisher eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen.
bododuvinageam 31.01.2009 | 08:29
Welches Formular kann ich runterladen, ich bekomme zur Zeit seit 8 Jahren Erwerbsunfähigkeits-Rente und werde jetzt 65 Jahre und diese müß doch dann umgestellt werden?? Bitte um Antwort !! DANKE!!
Schadeam 31.01.2009 | 11:34
und wenn Sie umbedingt was unternehmen wollen, schreiben Sie 2 Zeilen an den RV Träger: ich werde am XXXX 65 Jahre alt und will, dass meine Rente ab dem folgenden Monat Altersrente heißt - aber Sie sollten sich keine Rentensteigerung erwarten, i.d.R. bleibt der Zahlbetrag gleich.
sonneam 05.02.2009 | 07:58
hallo expertin, mein Bekannter bekommt eine volle Erwerbsminderungsrente aus Zeit und in der Steuererklärung erscheinen durch Schiffs- und Windkraftbeteiligungen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sind die nun dem Rententräger zu melden oder nicht. Im voraus vielen Dank für Ihre Antwort.
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