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Erwerbsunfähigkeitsrente

von jasmin17.04.2007 | 18:03
1728 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe eine Frage zu meiner jetztigen vollen Erwerbsunfähigkeitsrente bis zum Erreichen des Rentenalters. In meinem jährlichen Renteninformationsblatt von der damals noch BfA wurde mir eine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit von monatlich € 313,- zugesprochen. Bei weiterer Beitragsleistung im Durchschnitt der letzten fünf Jahre eine Altersrente von monatlich € 657,- ( Stand August 2005 ). Danach erfolgte im November 2005 eine Kontenklärung, in der grössere ungeklärte Zeiten vermerkt waren. So wurden die Kindererziehungszeiten ( jeweils 3 Jahre ) und die Berücksichtigungszeiten ( jeweils 10 Jahre ) für meine drei Kinder anerkannt. Nun bin 42 Jahre, seit April 2006 voll erwerbsunfähig und bekomme monatlich € 800,- ( brutto = netto 727,- ). Meine Frage ist ob das angehen kann. Kann die Rentenversicherung sich da verrechnet haben oder kann der Anstieg auf über das doppelte richtig sein. Es geht nämlich darum, das ich von meiner Krankenkasse angeschrieben wurde, mit der Bitte bei der Rentenversicherung eine Neuberechnung vornehen zu lassen ( da geht es darum, das es ein Gerichtsurteil gibt, das es unzulässig ist, bei Erwerbsminderung 10 % der Rente abzuziehen ). Diese Neuberechnung muss ich aber bis zum 01. Mai bei der Rentenversicherung beantragen, ansonsten habe ich kein Anspruch auf Nachzahlung. Ich habe nun aber Angst, das bei einer Neuberechnung heraus kommt, das ich schon die ganze Zeit zuviel Rente bekommen habe. Und ich dann anstatt einer Nachzahlung und in Zukunft höheren Rente ( 10 % sind für mich schon viel ) die falsch und zuviel berechnete Rente zurück zahlen muss. Meine jetztige Erwerbsunfähigkeitsrente ist ist ja höher wie meine damalige ( 2005 ) errechnete Altersrente.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von KSC kann ich mich anschliessen.

Bezüglich der Rentenberechnung ist anzumerken, dass allein die Berücksichtigung Ihrer Pflichtbeiträge aufgrund Kindererziehungszeiten eine Rentensteigerung von monatlich ca. 250 EUR bewirkt.

Insoweit wurde Ihre Erwerbsminderungsrente aller Voraussicht nach richtig berechnet.

Für den unwahrscheinlichen Fall einer fehlerhaften Rentenberechnung hat der Gesetzgeber entsprechende Schutzbestimmungen erlassen, die eine Rückforderung der bisher geleisteten Rentenzahlung so gut wie unmöglich machen.

1 Antworten

KSCam 17.04.2007 | 19:07
lassen Sie sich bei einer Beratungsstelle der RV beraten, dort können Sie Ihre komplexen Fragen stellen. Die Rentenhöhe wird wohl richtig sein, bei der ersten Renteninfo waren wahrscheinlich die Kinder erziehungs- und Berücksichtigungszeiten noch nicht beantragt und die haben Auswirkung auf die Zurechnungszeit, etc. pp - aber das führt jetzt zu weit, dies zu erklären. Das besagte Gerichtsurteil ist eine ganz andere Baustelle, da geht es letztlich darum, ob die Abschläge bei einer EM Rente rechtens sind oder nicht. Aber auch das kann Ihnen die Beratungsstelle erklären. Und wenn Sie durch die Einträge der letzten 2 Wochen blättern, finden Sie unzählige Beiträge zu diesem Thema....
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