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Erwerbsunfähigkeitsrente trotz selbständig

von mobihsm02.09.2008 | 17:05
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 1962 geboren, ab 1978-2003 alle Rentenkonten geklärt. Nun der Sachverhalt, Umschulung vor ca.3,5 Jahren erfolgreich beendet. Kein Job, drei Monate später selbständig. Nun aber wieder Rücken etc..etc kaputt zu der eh schon langen Vorgeschichte.. Herz Op, Leiste, Knie,Rücken (Bandscheibe zum 2mal jetzt). Habe gelesen Anwartschaft erfüllt aber keine Pflichbeiträge seid selbsändig (wusste ich nicht) nun aber steht nichts mit Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Erst drei Jahre wieder zahlen dann. Gibt es auch ohne dem eine Möglichkeit die Erwerbsunfähigkeit zu beantragen..? Bin nicht mehr in er Lage weiter mits Schmerzen zu arbeiten alles versucht aber nun ist wohl langsam Schluss. Mfg

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ob und ggf. seit wann Erwerbsminderung vorliegt, ist in einem durchzuführenden Rentenverfahren zu klären. Sofern zu einem festgestellten Leistungsfall die Voraussetzung nicht erfüllt ist, dass in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen, besteht kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Aus Ihren Schilderungen schließen wir, dass keine Pflichtbeiträge während Ihrer Selbständigkeit gezahlt worden sind. Wir empfehlen, vor einer Rentenantragstellung Rücksprache mit Ihren behandelnden Ärzten zu nehmen, die Ihr Leistungsvermögen beurteilen können. Zur Verbesserung Ihrer medizinischen/beruflichen Perspektiven sollten auch Reha-Maßnahmen über den Rentenversicherungsträger/die zuständige Krankenkasse geprüft werden.

2 Antworten

KSCam 02.09.2008 | 19:18
lassen Sie sich persönlich bei einer Außenstelle der DRV beraten. Aus Ihrer Schilderung darf bezweifelt werden, dass derzeit die Bedingungen erfüllt sind, weil Sie in den letzten 5 Jahren vor der Erkrankung keine 36 Pflichtbeitragsmonate haben. Insofern müssten Sie erst wieder 3 Jahre pflichtversichert sein und später irgendwann erwerbsgemindert werden. Ob das aber so planbar ist? 1) wird eine Pflichtversicherung schwer werden, wenn Sie bereits heute eingeschränkt sind. 2) Ob Sie dann genau 3 Jahre später erwerbsgemindert "beurteilt" werden, kann Ihnen heute keiner vorhersagen. So etwas kann klappen, kann aber auch furchtbar schiefgehen.
Ulfam 03.09.2008 | 08:09
dejavú? auch Selbständige unterliegen manchmal der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht! Haben Sie das schon feststellen lassen? Grüße vom Ulf
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