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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsrente und Arbeit

von ufeld13.06.2018 | 19:18
352 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, mir wurde die volle EU Rente unbefristet bewilligt. Da ich mich ja noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde nun meine Frage, muss ich jetzt kündigen oder kündigt mir der AG oder erlischt das AV automatisch. Wie verhalte ich mich hier am Besten? mfg Ufeld

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User ufeld,

wie die User bereits mitgeteilt haben, müssen Sie mit Ihrem Rentenbescheid schnellstmöglich bei Ihrem Arbeitgeber vorsprechen. Es muss nun geklärt werden, ob das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird oder nicht. Die entsprechenden Regelungen muss Ihr Arbeitgeber kennen.

Aussagen zu arbeitsrechtlichen Regelungen kann in diesem Forum nicht getroffen werden.

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2 Antworten

W*lfgangam 13.06.2018 | 19:47
Hallo ufeld, sofern Sie nach Tarif Beschäftigter sind, endet Ihr Beschäftigungsverhältnis automatisch mit Monatsende der Übersendung des Rentenbescheids. Ihr Arbeitsvertrag enthält entsprechende Regelungen, auch wenn der uralt sein sollte ... Setzen Sie sich daher mit der Personalstelle Ihres Arbeitgebers in Verbindung, die wird Sie über die weitere Abwicklung /Ende Beschäftigung /Auszahlung von Resturlaub informieren. Gruß w.
Silviaam 14.06.2018 | 07:47
Hallo ufeld Wie W*lfgang schon erläuterte, sollten Sie sich bei dem AG/der Personalbteilung melden und ihn/diese über den Rentenbescheid informieren. Man wird Ihnen die weiteren Schritte erklären, die es nunmehr einzuleiten gilt. In der Regel legt man eine Kopie der Seite des Rentenbescheids als Nachweis vor, wo zu ersehen ist, ab wann und wie lange die EMR zu leisten ist. Je nach Arbeits-/Tarifvertrag endet dann auch das Arbeitsverhältnis automatisch (bei unbefristeter EMR) und bedarf keiner weiteren Kündigungsform. Sie sollten jedoch unbedingt zeitnah schriftlich eine Urlaubsabgeltung beim Arbeitgeber einfordern! Bei längerer Krankheit und/oder bei einem ruhendem Arbeitsverhältnis, welches während der Zeit bis zur EMR-Feststellung entstehen kann, fällt weiterhin ein gesetzlicher Urlaubsanspruch an, den es gesetzkonform nun abzugelten gilt. Genaueres dazu können Sie im Netz einsehen. Geben Sie "Urlaubsabgeltung nach längerer Krankheit" in die Suche ein. Gruß Silvia
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