Selbstverständlich können Sie in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung auch Fragen zum Bereich "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" stellen. Zum Stand Ihres Widerspruchsverfahrens ist eine Auskunft aber schwierig, weil Ihre Akte nicht vorliegen wird. Dennoch können Sie aber alle Fragen stellen. Man wird Ihnen mit Sicherheit weiterhelfen.