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Frage an den Experten

von Alex06.06.2007 | 14:39
1535 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich möchte gerne von Ihnen folgenes wissen. Ich habe ein Termin bei einer Beratungsstelle bei der DRV. Es geht um ein Bratungsgespräch für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Kann ich mit der Beraterin auch noch über meinen LTA-Antrag sprechen(Antrag gestellt-abgelehnt-Widerspruch)oder muß ich zu einer anderen Berater. Da ich noch einige Fragen zum LTA-antrag habe.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Selbstverständlich können Sie in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung auch Fragen zum Bereich "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" stellen. Zum Stand Ihres Widerspruchsverfahrens ist eine Auskunft aber schwierig, weil Ihre Akte nicht vorliegen wird. Dennoch können Sie aber alle Fragen stellen. Man wird Ihnen mit Sicherheit weiterhelfen.

4 Antworten

Nixam 06.06.2007 | 14:54
Bezüglich Ihres Antrags auf Rehabilitation können Sie doch auch beim Sachbearbeiter anrufen. Dann haben Sie Ihre Antwort bezüglich des Sachstandes.
Nixam 06.06.2007 | 14:52
Mit Sicherheit müssen Sie mit Ihrer Frage zum Antrag auf rehabilitationsleistungen zu einem anderen Berater, da der Rentenberater nur auf die Rentenfälle spezialisiert ist. Sie fragen ja auch nicht den Metzger, wie teuer die Brötchen beim Bäcker nebenan sind.
Unbekanntam 06.06.2007 | 17:26
Hallo, wenn Sie parallel zum LTA-Antrag eine Erwerbsminderungsrente beantragen sollten, wird dieser erst einmal zurückgestellt und abgewartet, was aus dem Widerspruchverfahren rauskommt. Ein LTA-Antrag heißt sinngemäß, dass man umgeschult werden möchte, da man mit seiner bisherigen Krankheit diesen Beruf nicht mehr ausüben kann. Erwerbsminderungsantrag dagegen heißt, dass garnichts mehr geht. Das widerspricht sich selbst in der Natur.
KSCam 07.06.2007 | 18:53
Sie können dem Berater alle Fragen stellen - ob er alle Fragen beantworten kann, hängt von dessen individuellen Kenntnissen ab. Je nach Größe und Struktur der Außenstelle ( da gibt es Riesenunterschiede im Bundesgebiet), kann der Berater unmittelbar einen Reha Berater zu Hilfe rufen (wenn gerade einer vor Ort ist) oder entsprechende Fragen, die er nicht unmittelbar beantworten kann, schriftlich weiterleiten. Mehr kann man dazu wohl nicht sagen...
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