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Experten-Antwort

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von Tina30.05.2018 | 15:39
549 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, wenn meine Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird, ich kein Krankengeld mehr bekomme, da die Zeit abgelaufen ist, ich aber noch eine Stelle habe, aber mich nicht in der Lage fühle, wieder arbeiten zu gehen, was mache ich dann nur?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

wie Ihnen die anderen Forumsteilnehmer bereits geschrieben haben, wäre Ihr Ansprechpartner in diesem Fall tatsächlich die Arbeitsagentur oder das Jobcenter. Auch wenn Sie noch in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis stehen.

Wenn Sie tatsächlich Ihre eigentliche berufliche Tätigkeit krankheitsbedingt nicht mehr ausüben könnten, aber gleichzeitig durch die Rentenversicherung festgestellt würde, dass Sie in anderen arbeitsmarktüblichen Tätigkeiten mindestens 6 Stunden am Tag arbeiten könnten und Sie damit nicht erwerbsgemindert sind - dann würde ja möglicherweise die Notwendigkeit bestehen, eine andere Beschäftigung auszuüben. Und Sie müssten sich somit arbeitssuchend melden.

Solange die Rentenversicherung noch keine Entscheidung getroffen hat, könnte der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Auslaufen des Krankengeldanspruchs über § 145 SGB III bestehen. Mit dieser Vorschrift wird für leistungsgeminderte Personen die Arbeitslosigkeit solange unterstellt, bis die Rentenversicherung die Entscheidung trifft. Sie müssten sich also beim Ende des Krankengeldanspruchs unbedingt bei der Arbeitsagentur melden, um Ihren Lebensunterhalt weiter sicher zu stellen. Dort wird man Ihnen auch genauere Auskunft über die weiteren Möglichkeiten und Anspruchsvoraussetzungen geben können.

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7 Antworten

klausam 30.05.2018 | 16:09
Hallo Tina vielleicht arbeitslos ? Grüsse
Tinaam 30.05.2018 | 18:32
Nein,ich bin nicht arbeitslos
sturkoppam 30.05.2018 | 19:15
Hallo Tina, nach dem aussteuern(Ablauf Krankengeldanspruch) folgt ALG1 bis Ende Anspruchszeitraum und dann ALG2.
W*lfgangam 30.05.2018 | 19:22
Hallo Tina, Sie sind ohne aktive Beschäftigung, weil Sie AU sind. Läuft das Krankengeld aus, haben Sie anschließend ggf. Anspruch auf Arbeitslosengeld/das Beschäftigungsverhältnis besteht ja weiterhin. Ihre Krankenkassen wird Sie bei nahem 'Aussteuerungstermin' darüber informieren und auch, dass Sie mit diesem Schreiben zum 'Arbeitsamt' gehen sollen. Im Rahmen des schon laufenden EMRT-Verfahrens wird das Arbeitsamt die ALG-Zahlung aufnehmen und die Entscheidung der DRV abwarten. Gruß w. PS: tragen Sie in die Themenüberschrift bitte nicht schlicht "Frage" ein - jeder hat hier eine Frage ;-) - sondern kurz und knapp, worum es geht 'Krankengeld läuft aus bei gestelltem EM-Antrag, was dann?' wäre eine Möglichkeit.
KSCam 30.05.2018 | 20:01
Wenn die EM Rente abgelehnt ist, heißt das zunächst mal dass Sie ganz allgemein arbeiten können. Arbeitsunfähig im Sinne der KV sind Sie da Sie die bisherige Tätigkeit nicht ausüben können. Sofern der bisherige Arbeitgeber nur die alte Arbeit hat (die Sie nicht machen können) aber keine geeignete andere Arbeit ( die Sie machen könnten), dann sollten Sie Arbeitslosengeld erhalten können, wenn Sie bei der Agentur sinngemäß sagen "der bisherige Job geht nicht mehr, grundsätzlich kann ich aber arbeiten und suche einen geeigneten Job". So gesehen bekommen Sie dort auch kein Problem. Ein Problem haben Sie bei der Agentur für Arbeit allerdings dann, wenn Sie darauf bestehen nicht arbeiten zu können, weil Sie arbeitsunfähig sind. Dann wäre es kein Wunder wenn die dortigen Mitarbeiter flapsig sagen "komm wieder wenn du arbeiten kannst". :)
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