Grundsätzlich können Sie keinen Antrag auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente stellen, sondern beantragen allgemein die Rente wegen Erwerbsminderung. Die Ärzte entscheiden dann, in Abhängigkeit von Ihrem Leistungsvermögen, ob volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Bei der Berechnung Ihres Gesamtleistungswertes (Durchschnitt) werden Zeiten mit beitragsfreien Zeiten, welche Anrechnungszeiten sind, heraus gerechnet. Bei Studienzeiten handelt es sich um beitragsfreie Anrechnungszeiten (max. 8 Jahre nach dem 17.LJ). Haben Sie Beiträge im Ausland gezahlt, so können diese, wenn ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder es Zeiten im EU-Ausland waren, für die Ermittlung des Gesamtleistungswert mit herangezogen werden. Sollten Sie beim Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente noch eine Teilzeitbeschäftigung ausüben, wirkt sich diese nur für die nachfolgende Altersrente positiv aus, wenn die durch das Entgelt erzielten Entgeltpunkte über Ihren Durchschnittswert liegen (eher die Ausnahme).