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Fragen zur Berechnung teilweise Erwerbsminderung und darauffolgende Altersrente

von Kompliziertes Thema11.07.2019 | 19:49
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mir wurde von meinen Ärzten nahegelegt, eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Ich werde noch einen Termin bei der Rentenversicherung machen, habe aber jetzt schon einige Fragen. Zur Berechnung, ich habe verstanden, dass es beitragsfreie Zeiten gibt, die nicht in die Berechnung der Durchschnitts-Entgeltpunkte eingehen. Bei mir gibt es einige Zeiten, bei denen ich nicht sicher bin, ob diese beitragsfreie Zeiten sind (ich hatte keine Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt in diesen Zeiten): a) Während der Hochschulausbildung habe ich zwar einige Monate gearbeitet, die meiste Zeit jedoch nicht. Zählt Hochschulausbildung ohne Gehalt derzeit zu den beitragsfreien Zeiten? b) Ich lebte einige Jahre im Ausland und habe dort Beiträge gezahlt. Ich nehme an, diese Jahre zählen als beitragsfreie Zeit und werden aus der Berechnung der Durchschnitts-Entgeltpunkte rausgenommen? Dann zur Berechnung der Altersrente, die ich hoffentlich in weiter Zukunft erhalten werde. Wenn ich eine Teil-Erwerbsminderungsrente erhalte, zahle ich ja vermutlich weiter in die Rentenversicherung ein mit meiner Teilzeitbeschäftigung. Grobe Annahme meinerseits: Durchschnitts-Entgeltpunkte bisher ca. 0,8 Punkte pro Jahr, auf denen meine Erwerbsminderungsrente berechnet wird. Weitere Einzahlung nur durch Teilzeitarbeit ca. 1 Entgeltpunkt pro Jahr (letztes Einkommen lag fast bei 2 Entgeltpunkten, der Durchschnitt ist durch die frühen Jahre leider um einiges niedriger). Wird dieser 1 Entgeltpunkt auf meine Altersrente angerechnet, oder bekomme ich irgendwann "nur" das, was als Erwerbsminderungsrente errechnet worden ist? Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich können Sie keinen Antrag auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente stellen, sondern beantragen allgemein die Rente wegen Erwerbsminderung. Die Ärzte entscheiden dann, in Abhängigkeit von Ihrem Leistungsvermögen, ob volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Bei der Berechnung Ihres Gesamtleistungswertes (Durchschnitt) werden Zeiten mit beitragsfreien Zeiten, welche Anrechnungszeiten sind, heraus gerechnet. Bei Studienzeiten handelt es sich um beitragsfreie Anrechnungszeiten (max. 8 Jahre nach dem 17.LJ). Haben Sie Beiträge im Ausland gezahlt, so können diese, wenn ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder es Zeiten im EU-Ausland waren, für die Ermittlung des Gesamtleistungswert mit herangezogen werden. Sollten Sie beim Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente noch eine Teilzeitbeschäftigung ausüben, wirkt sich diese nur für die nachfolgende Altersrente positiv aus, wenn die durch das Entgelt erzielten Entgeltpunkte über Ihren Durchschnittswert liegen (eher die Ausnahme).

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1 Antworten

Kompliziertes Themaam 12.07.2019 | 13:04
Vielen Dank, das ist sehr hilfreich
Deutsche Rentenversicherung
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