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Experten-Antwort

Ist die KVdR Pflicht?? Was ist mit meiner Anwartschaft in der PKV??

von Petra18.06.2018 | 22:03
558 Ansichten
7 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, im nä Jahr werde ich in Rente gehen. Bis dahin stehe ich in einem soz.vers.pfl. Arbeitsverh. Habe nun gehört,dass ich an Stelle der von mir beabsichtigten PKV (seit Jahrzehnten bezahlte großen Anwartschaft!!!) automatisch in die KVdR übergehe. Da ich auch beihilfeberechtigt (Ehepartner)bin möchte ich lieber in die PKV wechseln.Geht das oder wie geht das dann?? Hat ein Antrag auf Befreiung Aussichten auf Erfolg? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden! MfG Petra

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Petra,

wie Sie selbst gesagt haben, erfüllen Sie die sog. 9/10-Belegung für die Versicherungspflicht in der KVdR, wenn Sie später in Rente gehen. Da Sie aber in die PKV möchten, könnte eventuell eine Befreiung möglich sein. Dies wurde von den Usern bereits genannt.

Ob aber ein Befreiungsantrag Erfolg hat oder wie Sie die Sache angehen, kann in diesem Forum nicht geklärt werden. Hier ist die gesetzliche Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.

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6 Antworten

Petraam 18.06.2018 | 22:33
Danke für den schnellen Hinweis auf R0815! Ich bin aber grds bis zum Renteneintritt in einem soz. und rentenverspflichtigen ArbVerh als Angestellte. Mein Verdienst überschreitet nicht die Eink.grenze, auch erfülle ich die 9/10. Hat dennoch ein Befreiungsantrag Aussicht auf Erfolg?
Fastrentneram 18.06.2018 | 22:21
Eine Befreiung von der KVdR ist möglich. Siehe Ziffer 6. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentbl…
chiam 19.06.2018 | 00:32
Ja, eine Befreiung ist immer möglich, *gerade* wenn man eigentlich die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt. Würde man sie nicht erfüllen, bräuchte man ja auch keine Befreiung von der Versicherungspflicht (da sie ohnehin nicht einträte). Eine einmal erfolgte Befreiung läßt sich nicht rückgängig machen. Das wird dann zum Problem, falls der Beihilfeanspruch später einmal entfallen sollte (Scheidung). Eine mögliche Alternative wäre die Kombination der gesetzlichen Versicherung (KVdR) mit privaten Zusatzversicherungen. Ob ein Tarifwechsel direkt aus einer Anwartschaftsversicherung auf einen Beihilfetarif in Zusatzversicherungstarife möglich ist, hängt vom privaten Versicherer ab – manche machen es, andere nicht.
KPJMKam 19.06.2018 | 09:03
Er beginnt bei Abgabe des Rentenantrags zu laufen.
KPJMKam 19.06.2018 | 08:59
Hallo. Der Antrag kann aber nur innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden. Die Zeit beginnt aber schon bei Abgabe des Antrags zu laufen.
W*lfgangam 19.06.2018 | 20:58
...die Antragsstelle wird das zugunsten dieser Fallkonstellation erkennen/zu regeln wissen - wenn die 'formelle' Antragszeit/Terminvorlauf zu einem 'Problem' werden sollte ;-) Gruß w.
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