Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Ist Pflege für einen Angehörigen rentenrelevant ?

von Felix Steinbacher08.04.2016 | 17:06
1165 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hi, ich bin berufstätig in Vollzeit bei einer Werkstatt für Behinderte Menschen, beziehe ergänzende Grundsicherung wegen geringen Verdienst und kümmere Mich in meiner Freizeit noch um meine Oma, welche Pflegestufe 2 hat. Als klassische Pflegeleistung, helfe Ich beim Umziehen am Abend und wasche ihre Wäsche am Wochenende, andere Leistungen übernimmt eine Sozialstation. Da Ich mich um meine Oma wöchentlich 5-5,5 Stunden kümmere, würde Ich gerne wissen, ob mir diese zusätzliche Arbeit bei der Rentenversicherung für die Spätere Rentenhöhe anerkannt wird. Falls nicht, unter welchen Vorraussetzungen würde es anerkannt werden ? Vielen Dank im Voraus :)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Felix Steinbacher,

Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI für Personen in der Zeit, in der sie einen Pflegebedürftigen oder mehrere Pflegebedürftige im Sinne des § 14 SGB XI nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat und die Versicherungspflicht nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit der Pflegeperson von mehr als 30 Stunden in der Woche ausgeschlossen ist.

Im Einzelnen müssen für eine Versicherungspflicht für eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit somit folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

- Es muss mindestens ein Pflegebedürftiger im Sinne des § 14 SGB XI vorhanden sein,

- Es muss sich um nicht erwerbsmäßige Pflege handeln,

- der Umfang der Pflegetätigkeit muss regelmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich ausmachen oder - bei geringerem Pflegeanteil - ab 01.01.2013 den Mindestpflegeaufwand durch Zusammenrechnung mit mindestens einer weiteren Pflege von ebenfalls unter 14 Stunden wöchentlich erreichen,

- die Pflege muss in häuslicher Umgebung erfolgen,

- der Pflegebedürftige muss einen Leistungsanspruch aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nach dem SGB XI haben,

- die neben der Pflege ausgeübte Erwerbstätigkeit darf nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich betragen.

Beim Ausschlusstatbestand der regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich umfassenden Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit (§ 3 Satz 3 SGB VI) kommt es im Übrigen grundsätzlich nicht auf die Art der Erwerbstätigkeit an.Die Ausschlussregelung des § 3 Satz 3 SGB VI unterstellt ihrem Sinn und Zweck sowie dem Gesamtzusammenhang nach in einer verallgemeinernden Betrachtungsweise, dass eine angemessene Versorgung und Betreuung des Pflegebedürftigen bei einer mehr als 30 Stunden wöchentlich umfassenden Erwerbstätigkeit nicht unbedingt sichergestellt ist und die Notwendigkeit einer Verbesserung der Alterssicherung (durch die additive Bewertung der Pflegezeiten) für diese Pflegepersonen typischerweise nicht besteht.

Weitere Informationen zur Versicherungspflicht nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen können Sie der Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“ entnehmen, welche Sie unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rente_fuer_pflegepersonen.pdf?__blob=publicationFile&v=18

herunterladen können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Herz1952am 08.04.2016 | 17:19
Fragen Sie am besten bei der Pflegekasse nach. Die kenn nämlich die Bestimmungen und muss den fiktiven Verdienst an die Rentenversicherung melden. Es kommt bei diesem "Verdienst" nämlich auf die (festgelegte) Dauer der Pflegeleistung an. Schauen Sie mal im Pflegebescheid nach. Dort steht auch die Dauer (es müssen mindestens 14 Std. sein), dies ist allerdings von der PK "ausgerechnet" und entspricht nicht unbedingt der tatsächlichen Dauer. Ob es bei Ihnen auch so ist, darüber gibt Ihnen nächste Woche bestimmt noch ein Experte Auskunft. Meines Erachtens müsste das alles auch für Sie gelten. Es sieht allerdings zur Zeit danach aus, dass Ihnen keine Rentenbeiträge von der Pflegekasse gezahlt werden, da die Mindestpflegezeit nicht ausreicht. Außerdem werden Arbeiten wie Wäsche waschen und andere Haushaltsleistungen nicht oder kaum berücksichtigt. Man kann sagen, dass in erster Linie die Pflegezeit "am Körper" der gepflegten Person zählt.
W*lfgangam 08.04.2016 | 17:39
Hallo Felix Steinbacher, der wöchentliche Pflegeaufwand muss mindestens 14 Std. ausmachen, ehe Ihnen die Pflegetätigkeit in Ihrem Rentenkonto als Pflichtbeitragszeit angerechnet werden könnte. Zudem darf eine parallele Beschäftigung 30 Wochenstunden nicht überschreiten. Ob allerdings Ihre Beschäftigung in der WfbM grundsätzlich als 'vollwertige' Beschäftigung im Sinne des allgemeinen Arbeitsmarktes einzustufen ist, wage ich zu bezweifeln. Da Sie bereits Grundsicherung beziehen, ist bei Ihnen auch eine dauerhafte volle Erwerbsminderung festgestellt worden - ich vermute aber mal, ohne Rentenleistung. Insofern könnte eine Pflegetätigkeit auch die spätere Altersrente erhöhen. Geben Sie sich da aber bitte keinen Illusionen hin, dass die Altersrente ausreichen würde, um aus der Grundsicherung 'rauszukommen' - dazu sind die Rentenwerte, die aus Pflegestufe 2 erwachsen, einfach noch zu gering. Wie Herz1952 sagte, sprechen Sie einfach mal die Pflegekasse Ihrer Oma an, ob da eine Pflichtversicherung wegen Tätigkeit infrage kommt, kann nicht schaden ...auch wenn ich keinen Nutzen aufgrund meiner Annahmen sehe. Und suchen Sie auch eine Beratungsstelle der Rentenversicherung auf, alternativ das nächste Versicherungsamt in Ihrem Rathaus, um das aus Sicht Rentenversicherung abzuklären. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Vom kommenden Jahr an sollen neue Regeln bei der Pflegeeinstufung gelten. Daher lohnt es sich, rasch noch einen formlosen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu stellen. Was ein einziger Pflegegrad weniger finanziell bedeutet und wie das Einstufungs-Gutachten abläuft.

Time
10 Minuten

In jungen Jahren erscheint die private Krankenversicherung häufig attraktiv. Wenn aber im Alter die Einkünfte sinken, ändert sich die Sichtweise. Doch mit diesen 5 Schritten können Sie ihre finanzielle Situation klären und die Belastung lindern.

Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026