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Experten-Antwort

km pauschale

von krause dirk01.06.2016 | 11:03
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9 Antworten

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hallo kann mir jemand sagen wie hoch die km pauschale ist die von der rentenkasse ersetzt wird,ich muss zu einem gutachten wegen erwerbsminderungsrente und das findet in Marsberg stat ich wohne in kassel das wären ca 70km eine strecke .deswegen die frage weil muss jemanden fragen der mich da hin fährt und muss einen anhaltspunkt haben was an kosten erstattet wird . lg dirk

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo krause dirk,

die Erstattung von Fahrkosten zur Begutachtung richtet sich nach § 65a SGB I i. V. m. § 53 SGB IX und Bundesreisekostengesetz.

Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges ist eine Wegstreckenentschädigung nach § 53 Abs. 4 SGB IX in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Bundesreisekostengesetz (BRKG) zu zahlen. Diese beträgt zurzeit 0,20 Euro je gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch 130,00 Euro insgesamt für die An- und Abreise. Parkgebühren sind mit der Wegstreckenentschädigung abgegolten.

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8 Antworten

sdfdsfam 01.06.2016 | 13:35
0,2 EUR / km oder die entstanden Kosten bei Benutzung von Bus/Bahn (2. Klasse).
Herz1952am 01.06.2016 | 16:13
Bei Star Trek können sich die Menschen einfach beamen. Schade, dass sowas nicht in echt geht (smile)
fsdfdsam 01.06.2016 | 19:46
Pro Weg oder hin und zurück? Ihre Antwort ist zu unpräzise!
william 02.06.2016 | 14:44
Betrifft das auch die Hin-und Rückfahrt zu einer Kur bzw. Reha ?? Das wären in meinem Falle 600 km einfache Fahrt. 1200 km x 0,20 wären € 240.-. Das müßte ich ja € 110.- aus eigener Tasche zahlen, wenn der Höchstsatz 130.- wäre. Ich habe mir die KLinik bzw. die Entfernung nicht ausgesucht.
Herz1952am 02.06.2016 | 15:55
So eine Unverschämtheit! Es wird tatsächlich erwartet, dass Sie 110,-€ für ein umfassendes Gesundheitsprogramm bezahlen? Wo kommen wir nur hin, wenn die Menschen für ihre eigene Gesundheit Geld bezahlen müssen...
Herz1952am 02.06.2016 | 20:13
Herz1952am 02.06.2016 | 20:13
Hallo Krause Dirk, Hallo Willi, Hier ein Link der Rentenversicherung, der die Reisekosten zur Reha regelt. Es gibt unter Umständen auch eine Erstattung von Taxikosten. Ich bekam schon 2 x die Taxikosten (1x für Anschlussheilbehandlung und 1 x wegen "Beinbruches") erstattet. Im 2. Fall war allerdings die Krankenkasse der Träger. Vielleicht reden Sie mal mit dem Kostenträger. Ich habe es beim 2. mal dadurch erreicht, dass ich wahrheitsgemäß sagte, dass ich ansonsten die Reha nicht antreten kann, bzw. werde. @Willi, Vielleicht wird Ihnen auch eine andere Klinik zugeteilt werden können.
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