Seit 01.07.2014 hat Ihre Mutter Anspruch auf 24 Kalendermonate Kindererziehungszeiten. D.h. es fehlen 36 Kalendermonate für einen Regelaltersrentenanspruch. Für diese Monate kann sie freiwillige Beiträge nachzahlen. Der Beginn der Regelaltersrente hängt davon ab, ob sie damals von ihrem Rentenversicherungsträger bereits Hinweise zu Kindererziehungszeiten und zu einem eventuellen Rentenanspruch erhalten hat. War das nicht der Fall, könnte die Rente nach erfolgter Nachzahlung ab 01.01.2015 beginnen.
Falls der Rentenversicherungsträger Ihrer Mutter aus dem genannten Grund keine Möglichkeit für einen Rentenbeginn ab 2015 sieht, kann Ihre Mutter aktuell für 30 Kalendermonate freiwillige Beiträge nachzahlen und damit ab 01.01.2019 eine Rente beanspruchen. Ab 01.01.2019 hat Ihre Mutter infolge der "Mutterrente II" Anspruch auf 30 Kalendermonate Kindererziehungszeiten.