Hallo Marlies B.
die Neuregelung der verlängerten Zurechnungszeit gilt für Erwerbsminderungsrenten mit einem Beginn nach dem 30.06.2014. Allein eine Neuberechnung oder Neufeststellung Ihrer Rente würde damit nicht zur Anwendung der gesetzlichen Neuregelung und zur Gewährung der verlängerten Zurechnungszeit führen.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich aufgrund eines neuen Leistungsfalls ein neuer Rentenbeginn ergeben würde (z.B. volle Erwerbsminderung nach vorheriger teilweiser Erwerbsminderung).