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nochmal Wiedereingliederung

von Patrizia09.06.2009 | 11:02
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, leider muss ich nochmal "nerven". Ich fange am Montag meine stufenweise Wiedereingliederung an. In einem Begleitschreiben steht, dass die stufenweise Wiedereingliederung nicht länger als 7 Tage unterbrochen werden darf, dann gilt sie als abgebrochen/gescheitert. Wie sieht es aus, wenn ich wegen einer anderen Krankheit (Beinbruch, Grippe etc) länger als sieben Tage krank bin? Wie sieht es aus, wenn meine Tochter (für die ich dann "kinderkrank" wäre) länger als 7 Tage fehlen würde? Vielen Dank nochmal für die Antworten im voraus Gruss Patrizia

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Patrizia,

sie haben Recht, dass die stufenweise Wiedereingliederung aus gesundheitlichen Gründen bis zu 7 Tagen unterbrochen werden kann.

Ist bei einer gesundheitlichen Unterbrechung absehbar, dass die stufenweise Wiedereingliederung erfolgreich beendet werden kann, kann in Ausnahmefällen der 7 Tage-Zeitraum überschritten werden, wenn das Ende der Unterbrechung von vornherein absehbar ist (z.B. bei einer Erkältung).

Bei einer länger als sieben Tage dauernden Unterbrechung, bei der ein erfolgreicher Abschluss der stufenweisen Wiedereingliederung nicht absehbar ist, gilt die stufenweise Wiedereingliede-rung vom ersten Tag der Unterbrechung an als abgebrochen, so dass Übergangsgeld nur bis zum letzten Tag der Teilnahme zu zahlen ist.

Es hängt also ganz von der Art der Erkrankung ab, ob die stufenweise Wiedereingliederung

abgebrochen wird.

Sollten Sie die stufenweise Wiedereingliederung aus gesundheitlichen Gründen unterbrechen müssen, informieren Sie auf jeden Fall Ihren Rentenversicherungsträger.

Der Rentenversicherungsträger entscheidet über einen eventuellen Abbruch im jeweiligen Einzelfall.

Wenn die Unterrechung länger als 7 Tage dauert, sollten Sie sich auf jeden Fall mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um einen eventuellen Krankengeldanspruch abzuklären.

Aber erst einmal wünschen wir Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Wiedereingliederung und dass Sie gesund bleiben.

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