Hallo Patrizia,
sie haben Recht, dass die stufenweise Wiedereingliederung aus gesundheitlichen Gründen bis zu 7 Tagen unterbrochen werden kann.
Ist bei einer gesundheitlichen Unterbrechung absehbar, dass die stufenweise Wiedereingliederung erfolgreich beendet werden kann, kann in Ausnahmefällen der 7 Tage-Zeitraum überschritten werden, wenn das Ende der Unterbrechung von vornherein absehbar ist (z.B. bei einer Erkältung).
Bei einer länger als sieben Tage dauernden Unterbrechung, bei der ein erfolgreicher Abschluss der stufenweisen Wiedereingliederung nicht absehbar ist, gilt die stufenweise Wiedereingliede-rung vom ersten Tag der Unterbrechung an als abgebrochen, so dass Übergangsgeld nur bis zum letzten Tag der Teilnahme zu zahlen ist.
Es hängt also ganz von der Art der Erkrankung ab, ob die stufenweise Wiedereingliederung
abgebrochen wird.
Sollten Sie die stufenweise Wiedereingliederung aus gesundheitlichen Gründen unterbrechen müssen, informieren Sie auf jeden Fall Ihren Rentenversicherungsträger.
Der Rentenversicherungsträger entscheidet über einen eventuellen Abbruch im jeweiligen Einzelfall.
Wenn die Unterrechung länger als 7 Tage dauert, sollten Sie sich auf jeden Fall mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um einen eventuellen Krankengeldanspruch abzuklären.
Aber erst einmal wünschen wir Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Wiedereingliederung und dass Sie gesund bleiben.