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Experten-Antwort

Referendariat Lehramt Waisenrente

von Lena27.09.2015 | 07:32
1281 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, bekomme ich während des Referendariats meine Waisenrente in voller Höhe weiter so wie im Studium ? Oder wird sie geringer, weil sie dann versteuert wird ? LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lena,

im Vorbereitungsdienst (Referendariat) liegt grundsätzlich Berufsausbildung vor, so dass auch in dieser Zeit Anspruch auf Waisenrente besteht, soweit das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet ist oder ein Verlängerungstatbestand nicht vorliegt.

Das während eines Referendariats erzielte Arbeitsentgelt stellt ein auf die Waisenrente anzurechendes Einkommen dar.

Aussagen zu konkreten steuerlichen Fragen sind hier nicht möglich. Bitte wenden Sie sich dazu an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 27.09.2015 | 09:52
Ob Sie Steuern zahlen müssen ist keine Frage des Rentenrechts. Fragen Sie Steuerberater oder Finanzamt.
SozPolam 27.09.2015 | 15:43
Was für eine überflüssige Frage! Natürlich müssen Sie alles versteuern - also so etwas! Sie stehlen anderen nur die Zeit. Und so Einer will Lehrer werden. Wenn Sie nichts versteuern, kommen Sie ins Zuchthaus, DAS müssen Sie sich gefälligst merken!
W*lfgangam 28.09.2015 | 19:31
Huch, ist das schon wieder rückgeändert worden? Von wegen 01.07.2015 und keine Einkommensanrechnung mehr … ;-) Gruß w.
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