Hallo Lena,
im Vorbereitungsdienst (Referendariat) liegt grundsätzlich Berufsausbildung vor, so dass auch in dieser Zeit Anspruch auf Waisenrente besteht, soweit das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet ist oder ein Verlängerungstatbestand nicht vorliegt.
Das während eines Referendariats erzielte Arbeitsentgelt stellt ein auf die Waisenrente anzurechendes Einkommen dar.
Aussagen zu konkreten steuerlichen Fragen sind hier nicht möglich. Bitte wenden Sie sich dazu an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.