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rente + 800.- euro midijob

von alex19.02.2007 | 17:52
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5 Antworten

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ich beziehe ab 1.5.2007 altersrente mit 60 j. wg. arbeitslosigkeit (ca. 1450.-netto incl. betr.rente). meine frau hat ein angebot ab 1.5.für einen midijob 800.-euro zu arbeiten. 1)mit welchen abzügen muß sie(wir) rechnen, 2)wo ist sie und meine beiden kinder krankenversichert! kann mir jemand helfen... danke.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ein Minijob liegt nur bis 400,00 Euro vor. Von 400,01 Euro bis 800,00 Euro gilt die

Gleitzonenregelung. In dieser gelten für den Arbeitnehmer besondere

Beitragsberechnungen bei voller Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet, es müssen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung gezahlt werden.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung für weitere Fragen. Auf

Ihre Rente hat die Erwerbstätigkeit Ihrer Frau keinen Einfluss.

4 Antworten

Schiko.,am 19.02.2007 | 20:24
Die kinder sind wie bisher versichert. Grundsätzlich sind brutto- beträge je rentenart zu nennen, um annähernd rechnen zu können.
Schadeam 20.02.2007 | 07:55
schauen Sie in Ihren Rentenbescheid - dort sind die individuelle Hinzuverdienstgrenzen angegeben. Die Frage zur KV stellen Sie bitte Ihrer Krankenkasse.
alexam 20.02.2007 | 10:02
erst mal vielen dank schiko, mir geht es hauptsächlich um die abzüge meiner frau (800.- euro brutto), meine brutto rente(1250.- da sind die 18% bereits abgezogen,minus kv. u. pfvs.)dazu kommen ca. brutto 450.-betriebsrente ist das ca.1700.-euro brutto,ich glaube jetzt habe ich es richtig ausgedrückt... mfg.
Schäuble, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 20.02.2007 | 20:38
Ich glaube, Sie verstanden zu haben. Die Aufnahme eines Midi-Jobs durch Ihre Ehefrau (= versicherungspflichtige Beschäftigung) hat keinerlei Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Rente oder die von Ihrer Rente abzuziehenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Durch die Aufnahme eines Midi-Jobs wird nicht nur Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, sondern auch Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung ausgelöst. Es entfällt dann das Recht auf beitragsfreie Mitversicherung beim Ehegatten. Nun zu den Abgaben und Belastungen, die Ihre Frau zu erwarten hat. Zuförderst erkundigen Sie sich, wie hoch der Beitragssatz bei der in Frage kommenden Krankenversicherung ist (Anruf bei der Krankenkasse oder unter www.google.de , Name der Krankenkasse und Beitragsatz ab 01.01.2007 eingeben.) Schlussendlich können Sie dann den untenstehenden Gleitzonenrechner bedienen – keine Fragen bleiben mehr offen. Die Kinder können in der bisherigen Kasse weiter familienversichert sein, wenn diese weiterhin die Voraussetzungen für die beitragsfreie Mitversicherung erfüllen. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
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