Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente + Hinzuverdienst

von LIWilder03.03.2016 | 15:13
1105 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, bin ab 01.02.2016 Rentner (Altersrente) und habe noch für zwei Monate einen Hinzuverdienst von ca. 1.000 €/mtl. Ist die Hinzuverdienstgrenze von 450 € dann überschritten, oder werden die 2.000 € auf 12 Monate aufgeteilt? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo LIWilder,

grundsätzlich wird der m o n a t l i c h e Hinzuverdienst der m o n a t l i c h e n Hinzuverdienstgrenze gegenübergestellt und kein jährlicher "Durchschnittsverdienst" bei abhängig Beschäftigten ermittelt.

Haben Sie denn nach Rentenbeginn noch weiter gearbeitet und deshalb Hinzuverdienst erzielt oder handelt es sich lediglich um Beträge, die erst nach Rentenbeginn ausgezahlt worden sind?

Sollten Sie nämlich Ihre Beschäftigung zum 31.01.2016 beendet haben (durch

Kündigung/Aufhebungsvertrag oder tarifl. Regelung) gilt ein Einkommen aus dieser bereits beendeten Beschäftigung nicht mehr als Hinzuverdienst.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Die Farbe Schwarzam 03.03.2016 | 15:19
Da wird nix aufgeteilt. Was Sie in Monat Februar und März verdienen, wird auch für Februar und März gerechnet.
W*lfgangam 03.03.2016 | 20:28
Ergänzend: LIWilder, idealerweise/wahrheitsgemäß haben Sie das im AR-Antrag bereits mitgeteilt und via bestätigtem Vordruck R0230 der DRV zukommen lassen. Somit wird gleich die passende Teilrente festgesetzt. Hat man Sie bei Antragstellung nicht über die Einschränkungen bei Hinzuverdienst jenseits der 450 EUR hingewiesen? ODER haben Sie zum 01.02.2016 bereits Ihre Regelaltersgrenze erreicht? Dann ist jeglicher Verdienst bei der Altersrente uninteressant/zulässig. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

In jungen Jahren erscheint die private Krankenversicherung häufig attraktiv. Wenn aber im Alter die Einkünfte sinken, ändert sich die Sichtweise. Doch mit diesen 5 Schritten können Sie ihre finanzielle Situation klären und die Belastung lindern.

Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026