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Experten-Antwort

Rente mit 63

von Gerhard Bierbaum15.08.2014 | 17:26
1629 Ansichten
8 Antworten

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Ich bin Jahrgang 57, arbeite seit meinen 14.Lebensjahr. Bin in Altersteilzeit seit 1.4.14 und würde mit 63 in Rente gehen. Kann ich die 10 Monate zu Abschlagsfreien Rente mit gemeldeter Arbeitslosigkeit überbrücken.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Um nach Ihrer ATZ- Phase in die AR für besonders langjährig Versicherte zu gehen (abschlagsfrei mit 63LJ+10KM), können Sie entweder den Vertrag ändern lassen oder die Zeit mit Bezug von Arbeitslosengeld I überbrücken bzw. einer Beschäftigung nachgehen. Entsprechende Informationen sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit einholen und die zahlreichen Beiträge hierzu verfolgen.

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7 Antworten

W*lfgangam 15.08.2014 | 18:08
...der Nächste ;-) Hallo Gerhard Bierbaum, geben Sie oben links über dem ersten Beitrag 'atz' in der "Forensuche" ein, nehmen Sie sich 2-3 Std. und lesen Sie die Beiträge dazu (Vor-/Nachteile). Alles schon 100x gefragt/gesagt ...und ich habe keine Lust mehr, dieses Thema breitzutreten (da es im Paket betrachtet eher sehr wenig mit Rente zu tun hat). Gruß w. PS: auf Ihre direkte Frage: ja ...nur über die Konsequenzen dazu müssen Sie sich im Klaren sein ;-)
Gerhard Bierbaumam 16.08.2014 | 10:24
wenn sie keine lust haben zu anworten, sollten sie ihren job wechseln. gruß gerd
XYZam 16.08.2014 | 10:44
Es liegt wohl eher an Ihrer Unlust, sich mit dem eigenen Problem umfassend zu beschäftigen. Sie haben dafür aber noch mehr als 8 Jahre Zeit. Vielleicht gibt es bis dahin noch eine neue Rentenreform unfd Ihre jetzigen Überlegungen bis dahin überholt! @W*lfgang: Ihre Beiträge sind immer von hoher Fachkompetenz geprägt - auch diesmal. Lassen Sie die beiden Vorgängerbeiträge einfach an sich abprallen und stehen Sie über den Dingen!
Gerhard Bierbaumam 16.08.2014 | 10:24
wenn sie keine lust haben zu anworten, sollten sie ihren job wechseln. gruß gerd
bierbaucham 16.08.2014 | 10:42
- auch noch frech rummotzen wenn einer in seiner Freizeit Fragen beantwortet. Glaub kaum dass er um 18:08 noch gearbeitet hat! Wenn Du zu faul bist selbst zu suchen dann erwarte nicht dass andere für Dich tun.
W*lfgangam 16.08.2014 | 14:15
Hallo Gerhard Bierbaum, öhm ...ich habe doch geantwortet, im letzten Satz (bitte meinen Beitrag noch mal bis zum Ende lesen) steckt ein eindeutiges 'Ja' ...mehr haben Sie nicht gefragt, damit ist Ihre Frage erledigt. Ob Sie von den zusätzlichen Informationen profitieren wollen, liegt bei Ihnen 8-) Und wenn Sie hier die letzten 3-5 Seiten rückwärts 'blättern', werden Sie feststellen, wie oft zu diesem Thema Fragen/Antworten in den letzten Tagen gekommen sind! Gruß w. PS: _Mein_ Job existiert in der realen Welt, nicht im Netz!
DarkKnightRVam 18.08.2014 | 13:30
Bei einer Beantragung von Alg nach Ende von Altersteilzeit ist mit einer Sperrzeit von 12 Wochen und als Folge mit der Kürzung der Anspruchsdauer um die Zeit der Sperrzeit und zusätzlich um ein Viertel zu rechnen. Für die Höhe des zu leistenden Arbeitslosengeldes nach ATZ ist zu beachten, dass dieses nur nach dem versicherungspflichtigen Bruttoentgelt (Bemessungsentgelt) während der ATZ berechnet wird, weil bereits eine Rente, wenn auch mit Abschlägen, beansprucht werden kann. Genaueres entnehmen Sie bitte den anderen Beiträgen zu diesem Thema. 8-)
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