Um nach Ihrer ATZ- Phase in die AR für besonders langjährig Versicherte zu gehen (abschlagsfrei mit 63LJ+10KM), können Sie entweder den Vertrag ändern lassen oder die Zeit mit Bezug von Arbeitslosengeld I überbrücken bzw. einer Beschäftigung nachgehen. Entsprechende Informationen sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit einholen und die zahlreichen Beiträge hierzu verfolgen.