Hallo Manfred Klag,
solange Sie Ihre Regelaltersgrenze (65. Lebensjahr und 9 Monate) noch nicht erreicht haben, können Sie eine Vollrente wegen Alters nur erhalten, wenn Ihr Hinzuverdienst nicht zu hoch ist. Einkünfte aus einem Gewerbe (und zwar der steuerrechtliche Gewinn) zählen auch als Hinzuverdienst.
Bis zu einem Betrag von 6.300 Euro erhalten Sie die Rente ungekürzt, darüber hinaus wird der übersteigende Betrag zu 40 %, ab einer gewissen Höhe sogar zu 100 % von Ihrer Rente abgezogen.
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie dann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente wegen der Einnahmen aus Gewerbebetrieb gekürzt wird.