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Experten-Antwort

Rente mit 63 und dann Gewerbe

von Manfred Klag24.07.2017 | 14:07
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3 Antworten

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Guten Tag, ich bin im Mai 1955 geboren und in diesem Jahr also 62 Jahre alt geworden. Laut Renteninformation kann ich, mit Abschlägen, im Februar 2019 in Rente gehen. Meine Frage: Kann ich dann ein Gewerbe anmelden und Gewinne erwirtschaften ohne dass die Rente noch weiter gekürzt wird? Dass mein Krankenkassenbeitrag entsprechend angepasst wird und die Gewinne zusätzlich zur Rente versteuert werden ist mir klar. Mir geht es lediglich darum die Frage zu klären ob sich ein Gewinn aus dem Gewerbe auf die Rentenhöhe auswirkt. Im Voraus meinen besten Dank Mit freundlichen Grüßen Manfred Klag

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manfred Klag,

solange Sie Ihre Regelaltersgrenze (65. Lebensjahr und 9 Monate) noch nicht erreicht haben, können Sie eine Vollrente wegen Alters nur erhalten, wenn Ihr Hinzuverdienst nicht zu hoch ist. Einkünfte aus einem Gewerbe (und zwar der steuerrechtliche Gewinn) zählen auch als Hinzuverdienst.

Bis zu einem Betrag von 6.300 Euro erhalten Sie die Rente ungekürzt, darüber hinaus wird der übersteigende Betrag zu 40 %, ab einer gewissen Höhe sogar zu 100 % von Ihrer Rente abgezogen.

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie dann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente wegen der Einnahmen aus Gewerbebetrieb gekürzt wird.

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2 Antworten

=//=am 24.07.2017 | 14:19
Ja, Einkommen ist auf die Altersrente anzurechnen. Erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze kann soviel dazuverdient werden, wie man will. Dann gibt es keine Einkommensanrechnung mehr. Wann Sie die Regelaltersgrenze erreichen, ersehen Sie aus der Renteninformation oder Rentenauskunft.
SuchenUndFragenam 25.07.2017 | 14:21
Dass Ihnen ab einem steuerrechtlichen Gewinn über 6300 Euro die Rente gekürzt wird, ist aber auch kein ernsthafter Nachteil: auf die nichtausgezahlte Rente werden die prozentualen Abzüge nicht angerechnet. Die zugehörigen Rentenpunkte ruhen einfach. Deshalb würde ich empfehlen, bei Überschreiten der 6300 Euro-Grenze den Rentenantrag gleich entsprechend zu stellen und das zu erwartende Einkommen anzugeben. Dann muss man im Folgejahr auch nichts zurückzahlen.
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