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Experten-Antwort

Rente und türkische ZEiten

von Hanno21.06.2017 | 10:24
1019 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, meine Frau hat - nachdem Sie als junge Frau hier in der Schule war und hier ein Kind geboren hat - in der Türkei einige Jahre gearbeitet. Sie ist dann wieder nach Deutschland gekommen und hat bis dato hier gearbeitet. Jetzt erhält sie eine Erwerbsminderungsrente, allerdings finden wir die türkischen Zeiten nicht in dem Versicherungsverlauf. Werden diese ZEiten nicht berechnet? Muss sie evtl. in der Türkei auch Rente beantragen? vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hanno,

deutsche und türkische Versicherungszeiten werden zusammengerechnet, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente geprüft werden. Der in Deutschland gestellte Antrag gilt auch als Antrag auf eine entsprechende Leistung in der Türkei. Daher sollte der Rentenversicherungsträger (sofern noch nicht geschehen) über die Beschäftigung in der Türkei informiert werden.

Die deutsche Rente wird nur aus den deutschen Versicherungszeiten und nach deutschen Rechtsvorschriften berechnet. Türkische Beiträge beeinflussen die Höhe der deutschen Rente nicht.

Der türkische Versicherungsträger zahlt – sofern die Anspruchsvoraussetzungen nach türkischem Recht erfüllt sind – aus den türkischen Zeiten eine eigene Rente.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_

broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/weitere_

abkommen/02_arbeiten_deutschland_tuerkei.pdf?__blob=publicationFile&v=21

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 21.06.2017 | 12:42
Das sollte doch spätestens beim Rentenantrag unter der Frage: "haben Sie im Ausland Rentenbeiträge gezahlt" besprochen worden sein. Wenn Ihre Frau diese Frage mit "ja" beantwortet hat, sollte das Verfahren in TR eingeleitet worden sein. Hat sie "nein" angekreuzt, dann wird es Zeit der DRV die türkische Rentenversicherungsnummer und die Zeiten in TR mitzuteilen.
Hannoam 22.06.2017 | 08:30
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Beste Grüße Hanno
Deutsche Rentenversicherung
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