Hallo Roland50,
sofern Sie noch aktiv Beschäftigter sind (auch die ATZ'ler gehören in diesem Sinne noch dazu), ist in Ihrem Personalbüro grundsätzlich eine Stelle, die sich auch um die VBL-Anträge 'kümmert'. Immerhin muss der Arbeitgeber in den VBL-Vordrucken eine Bescheinigung vornehmen bzw. eine 'Endabmeldung' machen, da hat er auch meist kein Problem, die weiteren 10 Min. in die spärlichen Restantworten der Vordrucke zu investieren. Mache ich bei nicht mehr Beschäftigten (Witwen-VBL) auch schon mal, ist wirklich nur'n Pillepalle-Vordruck ...
Kontakt zur Personalstelle dann, wenn der Rentenbescheid vorliegt - ohne den kann die VBL keinen Bescheid erteilen.
Wollen/müssen Sie es selber in die Hand nehmen, finden Sie auf dieser VBL-Seite alles Weitere:
https://www.vbl.de/de/rentner/rente_beantragen/
Gruß
w.
PS: Rückmeldungen zur Folge, dauern VBL-Bewilligungen zz. wieder mal etwas länger, so dass die nicht pünktlich im ersten Rentenmonat auf dem Konto ist ...vielleicht erst im 2. / 3. / 4. Monat.