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Experten-Antwort

Rente und vbl

von Roland5022.04.2015 | 16:00
1662 Ansichten
4 Antworten

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Ich werde demnächst 65 und Rente beantragen. Als Angestellter im ÖD habe ich noch eine vbl-Zusatzrente in Aussicht. Beantrage ich diese gleich mit der Altersrente oder muss ich das direkt bei der vbl selber machen und den Bescheid vorlegen? Oder geht das in einem Aufwasch?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Frage ist von allen schon richtig beantwortet worden. Alle Zusatzversorgungsträger wollen erst zahlen, wenn der Rentenbescheid der DRV vorliegt. Dann wird auch rückwirkend ab Rentenbeginn nachgezahlt.

Meistens kann man im Personalamt hausintern die Antragsvordrucke und ggf etwas Hilfe dazu bekommen.

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3 Antworten

Ratschlagam 22.04.2015 | 17:45
Sie müssen zuerst Ihre Altersrente beantragen und warten bis Sie den Rentenbescheid haben. Danach sollten Sie die Zusatzversorgung bei der VBL beantragen und Kopien vom Rentenbescheid beifügen, denn die möchte die VBL haben. Wenn Sie aus dem aktiven Arbeitsverhältnis ausscheiden, sollte Ihr Arbeitgeber die Unterlagen für die VBL ausfüllen und Ihnen sagen was dazu alles benötigt wird. Ansonsten müssen Sie es selber machen, ist aber nicht so schwer. In einem Aufwasch geht es leider nicht.
Schilas Mamaam 22.04.2015 | 20:10
Hallo Roland50, leider kann man es nicht in einem Aufwasch machen. Ein kurzer Anruf bei Ihrer zuständigen Zusatzversorgungskasse zum Rentenbeginn genügt und man schickt Ihnen den Antrag auf Rente und alle anderen Anlagen zu. (Arbeitgeber und Krankenkasse) Die Zusatzversorgungskasse benötigt dann abschließend den kompletten Rentenbescheid mit allen Berechnungen der DRV. UND erst wenn alle Unterlagen komplett sind, beginnt die Rentenzahlung, aber es geht ja Nichts verloren. Jedenfalls habe ich es so gehandhabt und dann kam die Zusatzrente für 3 Monate auf einmal. Mfg. Christina
W*lfgangam 22.04.2015 | 21:17
Hallo Roland50, sofern Sie noch aktiv Beschäftigter sind (auch die ATZ'ler gehören in diesem Sinne noch dazu), ist in Ihrem Personalbüro grundsätzlich eine Stelle, die sich auch um die VBL-Anträge 'kümmert'. Immerhin muss der Arbeitgeber in den VBL-Vordrucken eine Bescheinigung vornehmen bzw. eine 'Endabmeldung' machen, da hat er auch meist kein Problem, die weiteren 10 Min. in die spärlichen Restantworten der Vordrucke zu investieren. Mache ich bei nicht mehr Beschäftigten (Witwen-VBL) auch schon mal, ist wirklich nur'n Pillepalle-Vordruck ... Kontakt zur Personalstelle dann, wenn der Rentenbescheid vorliegt - ohne den kann die VBL keinen Bescheid erteilen. Wollen/müssen Sie es selber in die Hand nehmen, finden Sie auf dieser VBL-Seite alles Weitere: https://www.vbl.de/de/rentner/rente_beantragen/ Gruß w. PS: Rückmeldungen zur Folge, dauern VBL-Bewilligungen zz. wieder mal etwas länger, so dass die nicht pünktlich im ersten Rentenmonat auf dem Konto ist ...vielleicht erst im 2. / 3. / 4. Monat.
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