Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenantrag

von Maria25.02.2010 | 17:04
870 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag zusammen, ich bin Jahrgang 50 und möchte einen Antrag für die Altersrente für "Frauen ab 60 stellen". Ich lebe mit meinem Mann in Slowenien(EU)und möchte folgende Auskünfte. 1. Welche Formulare benötige ich? 2.Kann ich die ausgefüllten Formulare der DRV zuschicken oder muss ich persönlich nach Deutschland fahren.Mein letzter Wohnsitz in Deutschland war Essen. 3.Ich bin hier in Slo. ges.Krankenversichert,kann ich auf eine deutsche Versicherung verzichten? Für eine in diesem Forum übliche kompetente Auskunft wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Maria

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Maria,

durch das EU-Abkommen sollte der Rentenantrag immer in dem Land gestellt werden, in dem der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ein Antrag, der in einem EU-Staat gestellt wird gilt auch in einem anderen EU-Staat als gestellt. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den slowenischen Rentenversicherungsträger. Die Formulare können Sie ansonsten auch von der Homepage der deutschen Rentenversicherung herunterladen.

Bezüglich der Krankenversicherung während des Rentenbezuges wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

1 Antworten

KSCam 25.02.2010 | 19:18
Da Slowenien ein EU Staat ist, können Sie alles über die slowenischen Rentenstellen erledigen lassen. So ist es in der EU vereinbart, sofern sich die dortigen Stellen kooperativ zeigen, sollte alles kein Problem sein, v.a. wenn Sie die Formulare schon ausgefüllt haben. Die dortigen Beamten müssen dann ja nur noch Ihre Personalien bestätigen und die Post nach D weiterleiten. Und in D werden Sie auch nicht krankenversichert, aber auch das sollte Ihnen Ihre slowenische Krankenkasse eigentlich sagen können ;-))
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026