Hallo Maria,
durch das EU-Abkommen sollte der Rentenantrag immer in dem Land gestellt werden, in dem der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ein Antrag, der in einem EU-Staat gestellt wird gilt auch in einem anderen EU-Staat als gestellt. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den slowenischen Rentenversicherungsträger. Die Formulare können Sie ansonsten auch von der Homepage der deutschen Rentenversicherung herunterladen.
Bezüglich der Krankenversicherung während des Rentenbezuges wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.