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Rentenbeginnzeitraum unterschiedlich bestimmt

von LS09.11.2009 | 18:43
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6 Antworten

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In einem mir vorliegenden Rentenbescheid mit Datum xx.12.2000 wird auf der Deckblattseite angegeben: ... erhalten Sie von uns -Rente wegen Berufsunfähigkeit- Die Rente beginnt am 01.07.1999. . In Anlage 4 des gleichen Bescheides wird im Rechenabschnitt, in dem eine "Pauschalzeit" ermittelt wird, deren Ermittlung auf der Grundlage von % vorgenommen wird, die abhängig sind vom Rentenbeginn, als Rentenbeginn der Monat Juni 1999 genannt. . Ebenfalls in Anlage 4, im Rechenabschnitt, in dem man zusätzliche Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten ermittelt, wird, zur Bestimmung des begrenzten Leistungswertes, der Monat Juni 1999 herangezogen. . Der Monate Juni 1999 ist aber im Bescheid als Monat Zurechnungszeit enthalten und in Anlage 4 als beitragsfreier Monat Anrechnngszeit bewertet worden. . Frage: Gibt es Ausnahmeregelungen, wonach in einem Bescheid von unterschiedlichen Beginnzeiträumen ausgegangen wird oder werden kann oder handelt es sich möglicherweise um eine rechtswidrig begünstigende Bewertung, weil hier ein Programmfehler dafür verantwortlich ist. . Bin an Meinungen zum Sachverhalt interessiert.

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo LS,

leider kann Ihre Frage ohne Einsichtnahme in den damaligen Rentenbescheid in diesem Forum nicht geklärt werden. Es ist daher zu empfehlen, sich mit der Fragestellung und dem Rentenbescheid an eine Beratungsstelle in der Nähe zu wenden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Antwort zu Ihren beiden Fragen erfordert eine Sichtweise, die über den reinen Wortlaut hinausgeht. Ich gehe zunächst einmal davon aus, dass es sich bei dem Ihnen vorliegenden Rentenbescheid um eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit handelt.

Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden Entgeltpunkte für Beitragszeiten und Anrechnungszeiten nach Eintritt des Versicherungsfalles nicht mehr ermittelt.

Die Zurechnungszeit beginnt mit dem Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit. Konsequent ist es daher bei der Frage des um eine Pauschalzeit zu mindernden belegungsfähigen Gesamtzeitraumes und bei der Frage der begrenzten Gesamtleistungsbewertung von Anrechnungszeiten zugunsten des Versicherten den Monat des Leistungsfalles als Rentenbeginnsmonat zu seinen Gunsten heranzuziehen. Im Unterschied zu den Altersrenten beginnt die Zurechnungszeit schon im Monat vor dem eigentlichen Rentenbeginn.

Ohne den Sachverhalt genauer zu kennen, gehe ich daher davon aus, dass der Ihnen vorliegende Bescheid richtig ist.

Im übrigen sei noch die Anmerkung gestattet, dass die dieser Problematik zugrunde liegenden Rechtsvorschriften des SGB VI seit einem Rentenbeginn ab 01.01.2001 keine Rolle mehr spielen und mit Wirkung ab 01.01.2005 wegen Zeitablaufs aufgehoben worden sind.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Da Sie als Versichertenberater offensichtlich eine "rechtsverbindliche" Auskunft erteilen möchten, bitten wir Sie, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen und entsprechende Anfragen künftig an den Grundsatzbereich Ihres Rentenversicherungsträgers zu richten.

Im vorliegenden Fall kann die Richtigkeit des begünstigenden Bescheides nicht allein am Wortlaut festgemacht werden.

Als Rentenbeginn ist bei der Frage des belegungsfähigen Gesamtzeitraumes zu Gunsten des Versicherten, im Unterschied zum tatsächlichen Beginn der Rente, vom Vormonat auszugehen.

Wir halten daher an unserer Auffassung fest und gehen weiterhin von der Richtigkeit des Bescheides aus.

3 Antworten

Wie geilam 10.11.2009 | 11:06
Ach stimmt,das war ja das kleine Genie.Der als einziger auf der gesamten Erde ein Programm selber geschrieben hat,und es auch beherrscht. Aber vom Rentenrecht hat er trotzdem leider keinerlei Ahnung.
Guter Ratam 10.11.2009 | 13:47
Hallo LS, nehmen sie sich die Bescheide und fahren sie zu einer der vielen Beratungsstellen der DRV und lassen sie sich die Bescheide erklären von Menschen die sich mit der Materie auskennen. Bevor man von igrnedwelchen Programmfehlern spricht,sollte man es sich einfach erklären lassen.Und wenn man ein ganz klein bisschen Ahnung vom Rentenrecht hat ( ob das bei Ihnen der Fall ist,mag ich nicht beurteilen ),wird man es verstehen.
Schiko.am 11.11.2009 | 13:43
Bereichern Sie doch mit Ihrer Denk - Fantasie Ihre Familie.
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