Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenbeiträge auszahlen bei Auswanderung

von Norbert16.03.2007 | 12:52
3583 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beabsichtige nach Australien auszuwandern und möchte meine Rentenbeiträge auszahlen lassen. Besteht diese Möglichkeit und wie und wo kann man das beantragen? Mfg. Norbert

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von "bekiss" ist nichts hinzuzufügen.

2 Antworten

??am 16.03.2007 | 12:57
Eine Erstattung von Beiträgen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Betroffen sind zum Beispiel Beamte, die vor ihrer Beamtenkarriere rentenversichert waren und weniger als 60 Monatsbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, Versicherte, die bereits 65 Jahre alt sind, aber keine 60 Monate Wartezeit (= Versicherungszeit) in der Rentenversicherung zurückgelegt haben, Witwen, Witwer oder Waisen, wenn der verstorbene Versicherte wegen nicht erfüllter Wartezeit keinen Rentenanspruch erworben hatte, Ausländer nach Rückkehr in ihre Heimat, soweit keine über- oder zwischenstaatlichen Vorschriften entgegenstehen. Nach Ende der deutschen Versicherungspflicht müssen zwei Jahre vergangen sein, bevor die Beiträge erstattet werden.
bekissam 16.03.2007 | 20:09
Wenn Sie für einige Zeit in Deutschland gearbeitet und Beiträge entrichtet haben und nun nach Australien zurückkehren, möchten Sie sich vielleicht Ihre Beiträge erstatten lassen. Vor der Stellung eines Erstattungsantrages sollten Sie prüfen, ob Sie unter Zusammenrechnung von deutschen rentenrechtlichen Zeiten und australischen Wohnzeiten nicht bereits einen Anspruch haben, aus dem Sie im Alter eine Renten erhalten könnten. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auf Antrag die vom Versicherten getragenen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet. Der Arbeitgeberanteil verfällt. Mit der Beitragserstattung wird das Versicherungsverhältnis aufgelöst. Ansprüche aus den bis zur Erstattung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten bestehen dann nicht mehr. Sind beispielsweise Rehabilitationsleistungen erbracht worden, können nur die danach gezahlten Beiträge erstattet werden. Voraussetzungen für eine Beitragserstattung sind, dass - seit dem Entfallen der deutschen Versicherungspflicht 24 Kalendermonate verstrichen sein müssen, ohne dass erneut Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung eingetreten ist, und - ein Recht zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung nicht besteht. Deutsche Staatsangehörige sind auch im Ausland zur freiwilligen Versicherung berechtigt, so dass keine Beitragserstattung erfolgen kann. Australische Staatsangehörige können sich in Australien nur dann ihre Beiträge erstatten lassen, wenn sie für weniger als 60 Kalendermonate deutsche Beiträge gezahlt haben. Eine Broschüre finden Sie unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/DRVB/de/… Hier finden Sie die Rentenversicherungsträger, die als Ansprechpartner für alle Fragen zur Rentenversicherung im Zusammenhang mit Australien zur Verfügung stehen. Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen (ehemals LVA Oldenburg-Bremen) Huntestraße 11 26135 Oldenburg Telefon 0441 927-0 Telefax 0441 927-2563 http://www.deutsche-rentenversicherung-oldenburg-bremen.de Sofern Beiträge zu diesem Versicherungsträger gezahlt worden sind: Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA - Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) Ruhrstraße 2 10709 Berlin Telefon 030 865-1 Telefax 030 865-27240 http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse) Hauptverwaltung Pieperstraße 14-28 44789 Bochum Telefon 0234 304-0 Telefax 0234 304-53050 http://www.kbs.de
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026