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Experten-Antwort

Rentenberater gesucht

von Freier guter Rentenberater gesucht09.05.2018 | 17:19
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19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wie finde ich einen guten Rentenberater. Seit ich hier im Forum mitlese, glaube ich immer weniger dem Inhalt meines Rentenaudruck. Danke für Tipps

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Freier guter Rentenberater gesucht",

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung keinen freien Rentenberater empfehlen darf. Ich bin insoweit zur Neutralität verpflichtet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

18 Antworten

W*lfgangam 09.05.2018 | 19:44
Zitat von Kann ich verstehen anzeigenausblenden
...der kann nicht mit eigene Augen 'schauen', als Sie selbst *g Hallo Kann ich verstehen, die letzte Wohnortbehörde im Inland/Versicherungsamt Ihrer kreisfreien Stadt oder Landkreis, wäre genauso zuständig, Ihnen weiterzuhelfen/Ihren Rentenverlauf zu prüfen und mit etwaigen Ratschlägen zur Vervollständigung zu begleiten. > Für einen Versicherten, eine fast unlösbare Situation. ! Eigentlich nicht, wenn man alle Jahre im aufgelisteten Versicherungsverlauf vergleicht/ist da alles drin - dann passt dass ...zumal der Rentenantrag wohl/hoffentlich bei einer offiziellen Stelle gestellt worden ist/nicht von Ihnen allein, und die etwaige Ungereimtheiten erkannt/Sie zur Nachbesserung aufgefordert hat - dann ist alles im grünen Bereich! Sie können natürlich auch einen privaten Rentenberater einschalten und ein paar lumpige 100 EUR extra dafür in den Wind schießen, um dann auf die selbe Rente zu kommen. Vertrauen Sie darauf, was die kostenfreien Stellen Ihnen auf Nachfrage mitteilen werden! Gruß w. PS: Was wäre denn Ihre konkrete Nachfrage zu Ihrer Rente, welcher Berechnungsteil nicht stimmen sollte, was fehlt denn, haben Sie da mal schlicht selbst reingelesen??? - weichen Sie jetzt nicht einfach dahingehend aus: die Rente wäre zu klein ...das sehen 99 % aller Rentner so, ohne sich Ihre _zutreffende_ Berechnung jemals angeschaut zu haben ;-)
KSCam 09.05.2018 | 19:52
Den Verlauf zu prüfen ist eigentlich kein Ding der Unmöglichkeit. Zu schauen ob da alle Beschäftigungszeiten drinstehen, bei der Berufsausbildung dabei steht dass es eine Ausbildung war, Zeiten der Krankheit und Arbeitslosigkeit aufgeführt sind und ob Schul- und Studienzeiten drinstehen sofern man ab 17 solche Zeiten hat, dürfte doch machbar sein. Die Beträge mit denen in Ihren Papieren (Aufrechnungsbescheinigungen) zu vergleichen ist auch machbar sofern man lesen kann. Falls Sie weiblich sind und Kinder in D geboren und erzogen haben sollten die auch im Verlauf zu sehen sein. Etwas anderes macht auch der "gute freie Rentenberater" nicht. Der prüft auch nur anhand Ihrer Angaben ob alles gespeichert ist. Die Berechnung rechnet der auch nicht nach, sondern verlässt sich darauf, dass der Computer - falls mit allen Daten gefüttert - auch die richtige Rente errechnet. Kostenlos macht das auch jede Beratungsstelle der DRV - der "gute freie Berater" knöpft Ihnen dann eben noch 300 € (oder so ähnlich) ab. Aber Zahlen und Zeiten vergleichen sollte man doch selbst hinbekommen und wenn die Einträge auf Ihren Zetteln mit denen des Rentenverlaufes übereinstimmen sollte auch die Berechnung OK sein.
Quarkam 09.05.2018 | 17:45
www.rentenberater.de
Kann ich verstehenam 09.05.2018 | 19:08
kann ich verstehen DRV, gibt es so etwas wie Ältestenberater ???? der DRV oder was ähnliches ? das Problem Rentner im Ausland lebend, such guten Rentenberater, welcher sich meinen Rentenverlauf u Berechnung mal anschaut. Für einen Versicherten, eine fast unlösbare Situation. ! Danke.
Sie schon wiederam 09.05.2018 | 21:42
Jetzt geht Ihr Kampf wieder los, prima. Bei der ersten Frage war nichts zu lesen dass Sie im Ausland leben. Woher soll ein Antworter das also wissen? Wie kann er erkennen wer etwas wissen will, wenn Sie sich bei jeder Antwort anders nennen? Letztlich ist es aber Ihr Problem wenn Sie im Ausland leben und es nicht ganz so leicht ist etwas von einer Behörde in D zu erfahren. Kommen Sie zurück und es ist ganz leicht in Wohnortnähe Beratung zu bekommen.
Bienennest getroffen?am 09.05.2018 | 21:20
offenbar habe ich ein Bienennest getroffen ? " g " eher Wespen? Der eine faselt was vom nächsten Landkreis ( obwohl ich im Ausland lebe) ( reine Satzbausteine ) ? Hat auch nichts mit Rentenhöhe zu tun ! ist doch Unsinn gleich etwas zu unterstellen.! Es hat etwas mit den Kürzungen der Rente / mit Anrechnung der Rentenzeiten / Versicherungszeiten im Ausland / mit so wirren Begriffen wie Wohnzeiten / anderer EU Staat / Beitragswert verdrängt. usw. Natürlich habe ich den Rentenverlauf in den letzten Jahren von mir meiner Frau geklärt mit der DRV, aber was hier so abgeht da wächst das Misstrauen in das System doch gewaltig. Das letze war der Beitrag über Unfallrente / Anrechnung auf die Rente, welcher nicht schriftlich sichtbar in der Rentenberechnung eventuell ( kann ) zur Kürzung der Rente führt. Dies wird in der Rentenberechnung nicht aufgeführt aber angewandt, oder auch nicht ? Ein zukünftiger Rentner, der dieses Rentenwerk auf Anhieb versteht, mit Verlaub Ihr Spezialisten ( überheblich?) den gibt es nicht. Der wird auch nicht mehr geboren. Insbesondere wenn Auslandsrenten / etc eine Rolle spielen. Gruss Ich schenke Euch den " g " Grüsse
Seelendoktoram 10.05.2018 | 07:44
Interessant! Sie vertrauen der Rentenversicherung nicht, wenden sich aber an ein Forum der Rentenversicherung um Antworten zu bekommen? Haben Sie schon mal was von Schizophrenie gehört? Gehen Sie schnellstens bei einem meiner Kollegen oder Kolleginnen in Behandlung, bevor Sie sich endgültig lächerlich machen.
Fortitude oneam 10.05.2018 | 10:34
Zitat von Rentenberater anzeigenausblenden
http://www.zweitmeinung-rentenberater.de/Zweitmeinung
Danke für die Info, werde mich mal im Netz umsehen. Hallo Seelendoktor, wie war das mit der Info hier mit Anrechnung Unfallrente auf Rente. Der Abzug/ Anrechnung der beiden Renten erfolgt ohne den Antragsteller zu informieren. ( Begriff können ) Nichts ist direkt schriftlich als Abzug erkennbar. So wird es wohl noch viele versteckte nicht sichtbare Rentenkürzungen bei der DRV geben. Die Vermutung ist doch erlaubt. Wie, als in diesem Forum, kommt man auf solche berechtigte Gedanken. Gruss
Hallo, Eine sehr gute Sache sich mal im Netz umzuschauen. Das Motto muss lauten - man kann nicht alles wissen, aber wissen wo es steht- . Was erwarten Sie denn von den Behörden! Sind Sie jemand, der immer alles auf ein sibernes Tablett serviert haben möchte! Sie bekommen ja auch nicht von Ihrem Finanzamt mitgeteilt, wenn Sie das noch in Ihrer Einkommensteuer Antrag berücksichtigen, erhalten Sie noch 150,00 Euro mehr. Nicht immer auf die Anderen zeigen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Rentenberateram 10.05.2018 | 09:30
Danke für die Info, werde mich mal im Netz umsehen. Hallo Seelendoktor, wie war das mit der Info hier mit Anrechnung Unfallrente auf Rente. Der Abzug/ Anrechnung der beiden Renten erfolgt ohne den Antragsteller zu informieren. ( Begriff können ) Nichts ist direkt schriftlich als Abzug erkennbar. So wird es wohl noch viele versteckte nicht sichtbare Rentenkürzungen bei der DRV geben. Die Vermutung ist doch erlaubt. Wie, als in diesem Forum, kommt man auf solche berechtigte Gedanken. Gruss
Blödsinnam 10.05.2018 | 10:34
Wenn eine Unfallrente bewirkt dass die Rente sich mindert, steht das auch im Rentenbescheid. Daher ist der Rentner informiert. Also unbegründete Vorwürfe die Sie in Ihrem Feldzug gegen die DRV auffahren.
Fastrentner Icham 10.05.2018 | 12:04
Zitat von Rentenberater anzeigenausblenden
http://www.zweitmeinung-rentenberater.de/Zweitmeinung
Danke für die Info, werde mich mal im Netz umsehen. Hallo Seelendoktor, wie war das mit der Info hier mit Anrechnung Unfallrente auf Rente. Der Abzug/ Anrechnung der beiden Renten erfolgt ohne den Antragsteller zu informieren. ( Begriff können ) Nichts ist direkt schriftlich als Abzug erkennbar. So wird es wohl noch viele versteckte nicht sichtbare Rentenkürzungen bei der DRV geben. Die Vermutung ist doch erlaubt. Wie, als in diesem Forum, kommt man auf solche berechtigte Gedanken. Gruss
Sie sollten nicht auf einen Zug aufspringen, wenn Sie von der Materie keine Ahnung haben. Nur weil ein User sich über die Kürzung seiner gesetzlichen Rente wegen gleichzeitigen Bezugs einer Unfallrente aufregt und daher haltlose Beschuldigungen vorbringt, weil er nicht lesen kann und sich nicht informiert, sollten Sie das nicht als Argument gegen die Glaubwürdikeit der DRV verwenden. Wie schon in einer vorherigen Antwort von mir erwähnt, wird spätestens bei der Rentenantragstellung unter 10.2 nach dem Bezug einer Unfallrente gefragt. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Wer das bejaht und nicht hinterfragt, muss sich nachher nicht beschweren. Im Übrigen: Warum informiert denn nicht die Berufsgenossenschaft über eine mögliche Anrechnung der von ihr gezahlten Leistung? Das wäre viel effektiver, denn die meisten der Unfallrentenbezieher bekommen später auch eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, während nur ein Bruchteil der gesetzlichen Rentenbezieher eine Unfallrente bezieht. Hier könnte sich der User Unfall-Rente und Altersrente beschweren. Daher erst nachdenken und dann konstruktiv kritisieren und nicht mit fadenscheinigen Argumenten den „schwarzen Peter“ der gesetzlichen RV zuschieben wollen.
Hallo Blödsinnam 10.05.2018 | 13:52
Es steht nicht im Rentenbescheid, dass die Rente gemindert wird. Per Zufall habe ich dies hier im Forum erfahren. Es steht auch nicht im Formular bei welchem Sie die Unfallrente angeben, dass Sie explizit danach fragen müssen. Es wird auch nicht im persönlichen Beratungsgespräch bei der DRV darauf hingewiesen. es wird auch nicht besser wenn Sie vor sich hinplappern Gruss
Fastrentneram 10.05.2018 | 14:08
Zitat von Hallo Blödsinn anzeigenausblenden
Es steht auch nicht im Formular bei welchem Sie die Unfallrente angeben, dass Sie explizit danach fragen müssen. Es wird auch nicht im persönlichen Beratungsgespräch bei der DRV darauf hingewiesen. es wird auch nicht besser wenn Sie vor sich hinplappern Gruss Echt bemerkenswert Ihre Beratungstesistenz und Sturheit. Glücklicherweise ist die große Mehrheit der Versicherten nicht so wie Sie, behauptet haltlose Sachverhalte und macht sich dadurch nur lächerlich. Aber Sie haben es ja so gewollt! Nur noch als Abschluss: Wenn ein Rentenbescheid ergeht, ist dort auch die Kürzung der Rente beschrieben. Somit gibt es nur zwei Möglichkeiten. Sie haben noch keinen Rentenbescheid oder können einen Bescheid nicht von einer Auskunft unterscheiden oder Sie sind nicht des Lesens oder Verstehens mächtig. Alles sehr traurig!
Ist wirklich Schadeam 10.05.2018 | 17:54
in meiner Rentenauskunft ( wenns denn hilft?) ist keine schriftliche Aussage, dass meine Rente durch die Unfallrente gekürzt wurde. ! Ihr Versuch Versicherte Rentner zu verdummen ist höchst fraglich. Schade eigentlich
sagt dem Rentneram 10.05.2018 | 18:28
sagt dem Versicherten Rentner lieber, wo ist die Kürzung / Anrechnung der Unfallversicherung sichtbar. Wäre besser, als Spitzfindigkeiten von sich zu geben. Das könnt Ihr jeden Tag im Büro mit den Versicherten machen ?? Gruss
W*lfgangam 10.05.2018 | 18:55
...das ist eine individuelle Entscheidung/etwaige Kürzung und nur anhand konkreter Zahlen beider Rente mit dem jeweiligen Hintergrund/Pauschalabzüge feststellbar - geht easy das zu ermitteln, wenn man sich vorher dazu beraten lässt/weil es einen betrifft – UND SEINE RENTENAUSKUNFT GEWISSENHAFT LIEST, welche anderen Sozialleistungen die Rente beeinflussen können/werden! Aber, da sind wir ja wieder am Anfang, was ich nicht les/nicht verstehe ...sind eben immer die anderen dran Schuld, statt mal rechtzeitig nachzufragen – und mit solchen Fragen warte ich natürlich Jahrzehnte ab ...'was interessiert mich meine Rente vorher, läuft ja wie zu Kaisers Zeiten' ;-) Gruß w. PS: Nehmens mir nicht übel, Ihr 'Lächerlichgrad' hat max. Stufe 10 bereits überschritten. Füttern Sie einen priv. Rentenberater mit Ihren Theorien ...vielleicht sollte ich umsatteln, und die sicheren paar 1 T EUR für son Simpelfall auch einsacken *g PPS: >Der eine faselt was vom nächsten Landkreis ( obwohl ich im Ausland lebe) ( reine Satzbausteine ) ? ...zeigt, dass Sie rein gar nichts davon verstanden haben - Stufe 11 des Lächerlichgrads überschritten ;-) Erheitern Sie uns bitte weiter *g
Schadeam 10.05.2018 | 16:55
Dass unser geschätzter Fragesteller nicht zwischen Rentenbescheid und Rentenauskunft unterscheiden kann ist bedauerlich. Aber vielleicht schafft es der kostenpflichtige Rentenberater ihn auf den richtigen Pfad der Erkenntnis zu führen. Dann hätte sich das Geld ja gelohnt.
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